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Experten-Antwort

Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung (V0210)

von Horst Weege08.05.2016 | 20:41
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 59 Jahre alt und möchte mit 63 Jahren in Rente gehen (Rentenabschlag 10,5%). Um den Rentenabschlag durch Beiträge zu mindern habe ich den Antrag V0210 gestellt. Vor einigen Tagen habe ich von der Rentenversicherung die Auskunft erhalten dass ich durch Zahlung von XXX EUR die Rentenminderung ausgleichen kann. Frage: Ich möchte jetzt gerne in der Zeit bis zu meinem 63 Lebensjahr zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich hohe Beiträge (bis zur Gesamthöhe von XXX EUR) einzahlen. Ist dies so möglich (ohne immer einen neuen Antrag V0210 zu stellen)? Danke im Voraus für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie müssen den in der Auskunft genannten Betrag nicht auf einmal zahlen. Man kann ihn auch in Raten zahlen. Sie sollten/können mit dem Steuerberater zusammen schauen, welche Kapazitäten Sie noch steuerlich bei der Absetzung von Beiträgen zur Altersvorsorge frei haben. Dann können Sie eben diesen Betrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen und gleichzeitig steuerlich absetzen. Wenn Sie im nächsten Jahr wieder einen Einmalbetrag für den Ausgleich von Rentenminderungen zahlen möchten, stellen Sie erneut einen Antrag. Der Ausgleichsbetrag wird neu errechnet. Und dann wie gehabt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an eine Aukunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dies klären sie am besten mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch. Ihre Einzahlung muss schließlich richtig verbucht werden.

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5 Antworten

W*lfgangam 08.05.2016 | 22:08
Zitat von Horst Weege anzeigenausblenden
Hallo Horst Weege, Ratenzahlungen sind grundsätzlich kein Problem. Da sich aber die Bemessungsgrenzen/Beitragswerte von Jahr zu Jahr ändern, werden Sie mit den 'Restzahlungen' nicht den vollen Abschlag auffüllen können. Insofern müssen Sie mindestens die Restzahlung hinterfragen ...steht im Zulassungsbescheid eigentlich nichts zur möglichen Ratenzahlung und den weiteren Modalitäten? Gruß w.
Vor der Renteam 09.05.2016 | 17:49
Ich bin auch dabei, den Antrag V210 einzureichen. Nun ist es ja so, dass das letzte Blatt dem AG vorgelegt werden muss, damit man für die Hochrechnung das EK des letzten Jahres und des laufenden Jahres erhält. Ich ging bisher davon aus, dass der Antrag nur einmal gestellt wird und die Nachrechnungen automatisch erfolgen. Eigentlich schade! Ggf. müsste ich mir dann immer anhören, "wann ich endlich in Rente gehe"! Genau das wollte ich vermeiden...
KSCam 09.05.2016 | 19:35
Wenn Ihr AG Sie jedesmal fragt "wann gehen Sie endlich in Rente?" sagen Sie ihm jedesmal: "lieber AG Sie wissen doch dass man frühestens mit 63 in Rente gehen kann." Ist doch wirklich kein Problem, das dind doch einfachste Grundlagen, die jede Personalabteilung "locker drauf haben sollte". :)
Horst Weegeam 09.05.2016 | 21:08
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle erste Antwort. Bitte lassen Sie mich meine Frage nochmals mittels eines Beispiels verdeutlichen (ohne steuerliche Betrachtungen). Beispiel: Die Rentenversicherung teilt mir auf meinen Antrag V0210 im Mai 2016 mit dass ich durch Zahlung von 45.000 EUR eine Rentenminderung von 10,5% zu 100% ausgleichen kann. Ich leiste folgende Ratenzahlungen: 1.Rate im Oktober 2016 von 10.000 EUR 2.Rate im Oktober 2017 von 10.000 EUR 3.Rate im Oktober 2018 von 10.000 EUR 4.Rate im Oktober 2019 von 10.000 EUR 5.Rate im Februar 2020 von 5.000 EUR Frage1: Sind die Ratenzahlungen so wie oben beschrieben möglich? Mir ist bewusst das die Ratenzahlungen in den unterschiedlichen Jahren durch sich ändernde Kennzahlen einer unterschiedlichen Bewertung unterliegen. Mit anderen Worten: Die 5 Ratenzahlungen werden die Rentenminderung von 10,5% nicht zu 100% ausgleichen sondern es bleibt eine sehr kleine Rentenminderung bestehen, die aber für mich akzeptabel wäre. Frage2: Ist diese Vermutung richtig? Nochmals vielen Danke für Ihre Mühe !!!
Feliam 10.05.2016 | 08:46
Zweimal ja.
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