Sie müssen den in der Auskunft genannten Betrag nicht auf einmal zahlen. Man kann ihn auch in Raten zahlen. Sie sollten/können mit dem Steuerberater zusammen schauen, welche Kapazitäten Sie noch steuerlich bei der Absetzung von Beiträgen zur Altersvorsorge frei haben. Dann können Sie eben diesen Betrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen und gleichzeitig steuerlich absetzen. Wenn Sie im nächsten Jahr wieder einen Einmalbetrag für den Ausgleich von Rentenminderungen zahlen möchten, stellen Sie erneut einen Antrag. Der Ausgleichsbetrag wird neu errechnet. Und dann wie gehabt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an eine Aukunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.