Hallo,
die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, bei Beziehern einer Erwerbsminderungsrente regelmäßig Überprüfungen vorzunehmen. In welchen Zeitabständen diese Überprüfungen erfolgen, wird im Einzelfall vom medizinischen Dienst des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers festgelegt. Feste Fristen gibt es also nicht. Auch nach fünf Jahren Rentenbezug können weiterhin Überprüfungen durchgeführt werden.
Die Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen kann teilweise auch durch die Vorlage von ärztlichen Befundberichten erfolgen. Eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sollten Sie Ihren Wohnsitz ins europäische Ausland verlegen, besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, eine Untersuchung vom ausländischen Versicherungsträger durchführen zu lassen.
Die Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in ein Land ausserhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Hier werden Sie ausführlich zu den möglichen Auswirkungen bei einem Verzug oder der Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland beraten. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihren deutschen Wohnsitz beibehalten.