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Auslandsaufenthalt

von emmapauline10.07.2008 | 00:35
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit Mai ´08 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich möchte mich in Zukunft für die meisten Monate im Jahr im wärmeren Ausland aufhalten (nicht nur um den Vitamin-D-Haushalt für meine geschundenen Knochen auszugleichen. Meine Frage ist: Kann ich mit der Rentenversicherung einen "Deal" ausmachen, daß ich mich zu BESTIMMTEN Zeiten, weiß nicht, 1mal jährlich, beim Vertragsarzt vorstellig werde um die Erwerbsminderung zu klären? und..ist es wahr, daß nach 5 Jahren seit dieser Feststellung nicht mehr zur Feststellung "geladen" wird? Vielen Dank für jeden Rat bzw. Tip. Gruß DO

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, bei Beziehern einer Erwerbsminderungsrente regelmäßig Überprüfungen vorzunehmen. In welchen Zeitabständen diese Überprüfungen erfolgen, wird im Einzelfall vom medizinischen Dienst des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers festgelegt. Feste Fristen gibt es also nicht. Auch nach fünf Jahren Rentenbezug können weiterhin Überprüfungen durchgeführt werden.

Die Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen kann teilweise auch durch die Vorlage von ärztlichen Befundberichten erfolgen. Eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sollten Sie Ihren Wohnsitz ins europäische Ausland verlegen, besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, eine Untersuchung vom ausländischen Versicherungsträger durchführen zu lassen.

Die Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in ein Land ausserhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kann im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Hier werden Sie ausführlich zu den möglichen Auswirkungen bei einem Verzug oder der Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland beraten. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihren deutschen Wohnsitz beibehalten.

2 Antworten

emmapaulineam 10.07.2008 | 01:04
sorry, ich meine RENTE SEIT 2006
Rosannaam 10.07.2008 | 09:36
Hallo Emmapauline, nein, einen Deal mit der DRV können Sie nicht eingehen. :-)) Aber Sie sollten bei der DRV anfragen, wie es sich verhält, wenn Sie sich einige Monate (es sind eigentlich nicht gleich genaue Angaben möglich) im Ausland aufhalten. Da Sie ja wohl eine Dauerrente erhalten, wird in der Regel sowieso nicht jedes Jahr eine Überprüfung durchgeführt. Die die Rente zahlende DRV kann Ihnen dann aufgrund der Aktenlage (vorliegende Gutachten, Stellungnahme des Prüfarztes etc.) genau sagen, ob überhaupt eine Nachuntersuchung für erforderlich gehalten wird/wurde. Es kann sein, dass Sie alle 2, 3 Jahre oder aber GAR nicht mehr untersucht werden müssen! "und..ist es wahr, daß nach 5 Jahren seit dieser Feststellung nicht mehr zur Feststellung "geladen" wird?" NEIN, dies ist ein Gerücht, dass hier im Forum schon hundertfach in letzter Zeit widerlegt wurde. MfG Rosanna.
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