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Auslandsrentner, Zuschuss zur Krankenversicherung

von Ingelore01.03.2013 | 19:20
1194 Ansichten
3 Antworten

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Ich lebe als Auslandsrentner in den Niederlanden und bezahle Beiträge hier Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Kann ich einen Zuschuss zur Krankenversicherung (R 820) in Deutschland beantragen? Danke für eine Antwort.

3 Antworten

Batrixam 01.03.2013 | 21:36
Ein Zuschuß zur Krankenversicherung kann nur gezahlt werden, wenn die Krankenkasse der Deutschen Rechtsaufsicht unterliegt. Ich würde behaupten, dass dies bei einer niederländischen Krankenkasse nicht der Fall ist. Im Notfall einfach den Zuschuß beantragen und durch die RV prüfen lassen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Zuschuß abgelehnt und gut ist. Aber Sie hätten dann eine Antwort schwarz auf weiß.
Sozialröchler?am 03.03.2013 | 01:43
Zu den Krankenversicherungsunternehmen i. S. d. § 106 SGB VI zählen alle außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung tätigen Krankenversicherungsunternehmen, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Bei privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (a.G.) haben, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um ein privates Krankenversicherungsunternehmen i. S. d. § 106 SGB VI handelt. Kann der Begünstigte (Rentner) den Versicherungsschutz nicht von sich aus beeinflussen, ist vor allem der Fortbestand des Vertrages nicht von seinem Willen abhängig, besteht kein Anspruch auf den Beitragszuschuss. Wenn Sie den Anspruch nach diesen Gesichtspunkten prüfen, werden Sie vielleicht schon feststellen können, ob es Sinn macht, den Antrag zu stellen.
Ingeloream 03.03.2013 | 09:50
Danke für die Antwort, das hilft mir weiter.
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