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Experten-Antwort

Aussetzung Versorgungsausgleich bei Scheidung

von Hermann29.01.2013 | 11:04
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6 Antworten

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Hallo , Meine Scheidung laüft und Berechnungen von DRV Bund sind durchgeführt, steht noch die VBL aus. Die Abzüge im Versorgungsausgleich sind erheblich , da meine noch Ehefrau 9 Jahre jünger ist , Nun habe ich gehört , das ich eine Aussetzung des Versorgungsausgleiches bis zum Rentenantritt/Anspruch meiner noch Ehefrau beantragen kann. Also ; Versorgungsausgleich soll erst bei Rentenantritt meiner noch Ehefrau in Kraft treten. Meine Frage hierzu ; ist diese Aussage richtig wo gibt es das entsprechende Formular nach welchem § muss ich dies dann beantragen. Ist ggf. sonst noch etwas zu beachten. Danke für Rückmeldungen Hermann

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hermann,

wir schliessen uns den Ausführungen von Feli an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Kürzung aus dem Versorgungsausgleich kann zum Teil oder aber auch in voller Höhe ausgesetzt werden, wenn Sie Ihrer Ehefrau (aber nur dann, wenn sie noch keine Rente bezieht) zum Unterhalt verpflichtet sind. Dies prüft das Familiengericht und kann im Verfahren über den Versorgungsausgleich mit entschieden werden. Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt darauf an, dass er einen entsprechenden Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt nach §§ 33, 34 Versorgungsausgleichsgesetz beim Familiengericht stellen soll. Das hat den Vorteil, dass mit dem Zeitpunkt, zu dem der Abschlag aus dem Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist, auch die Aussetzung bzw. Reduzierung des Versorgungsausgleichs berücksichtigt wird.

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4 Antworten

Gigiam 29.01.2013 | 11:14
kurze Rückfrage: beziehen Sie bereits Rente? Gigi
Hermannam 29.01.2013 | 11:20
Gigi , ja ich beziehe schon Rente seid ca. 3 Jahren ... Vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung als Besitzstand. Scheidungsverfahren laüft noch , da die VBL ( Zusatzversorgung ÖFD fü Angestellte ) nicht in die Pötte kommt. Bin jetzt erst mal mit dem Hund unterwegs und erst Heute zum späten Nachmittag wieder erreichbar. Danke Hermann
Feliam 29.01.2013 | 12:58
Wenn der Versorgungsausgleich rechtskräftig geworden ist, wird Ihre Rente sofort um die übertragenen Anteile gekürzt. Ausnahme: Sie zahlen Ihrer Ex-Frau Unterhalt, dann wird die Rente um den Teil nicht gekürzt, der der Höhe des Unterhalts entspricht. Wenn Ihre Rente um den VA gekürzt ist, und Ihre Ex-Frau verstirbt, bevor sie selbst 3 Jahre Rente bezogen hat, kann für die Zukunft bei Ihnen die Kürzung wieder rückgängig gemacht werden. Ein Rentnerprivileg (Ihre Rente wird nicht gekürzt, solange Ihre Ex-Frau noch nicht in Rente ist) gibt es nicht mehr.
Hermannam 30.01.2013 | 16:46
Meine Gestrige Antwort scheint NICHT hier übernommen zu sein , daher nochmals. Hatte Gestern zwischendurch direkt bei der BFA bzw DRV Bund angerufen und den Sachverhalt geschildert. Nach Akteneinsicht durch die SB , wurde mir von dieser mitgeteilt , das ich sofort nach Rechtskraft einen Antag auf Aussetzung des Versorgungsausgleiches stellen MUSS , da ich dann in den " Genuss " kommen würde das mir erst der Versorgungsausgleich mit Rentenbeginn meiner Noch Ehefrau ( im Jahre 2027 ) in Abzug gebracht wird. Ehefrau hat übrigens ein Nettoeinkommen von 1200€ , meine Nettorenten (ARG/VBL) belaufen sich auf 1289€. Welche Aussage ist denn nun Richtig ??? Danke für Rückmelddung Hermann
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