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Experten-Antwort

aussiedlerrente

von gabriela21.01.2019 | 14:32
292 Ansichten
6 Antworten

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hallo an Forum rente für Aussiedler aus polen wird entweder nach dem abkommen mit polen von 1975 berechnet, aber es gibt so genannte europarente. wenn man sich entscheidet in polen zu leben, wie ist da dann der finanzielle unterschied? lieben dank für aufklärung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriela,

den Ausführungen von Werner67 schließen wir uns an. Bitte lassen Sie in einer Rentenberatung in Ihrer örtlichen Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung klären welche Vorschriften für sie maßgeblich sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Larsam 21.01.2019 | 16:30
Europarente soll eine private Vorsorge sein, welche man durch die ganze EU mitnehmen kann, auch unter PEPP bekannt.
Frantekam 21.01.2019 | 16:18
was ist Europarente? Noch nix von gehört von so eine Rente, wo kann man/frau bekommen?
KSCam 21.01.2019 | 19:43
Beantrage Sie bei der DRV eine Rentenauskunft, dann wissen Sie was Sie mal bekommen!. Und dann fragen Sie konkret nach ob sich daran was ändert wenn Sie statt in D in PL leben.
Werner67am 22.01.2019 | 07:33
Hallo Gabriela, nach dem alten Deutsch-Polnischen Rentenabkommen (DPRA) werden Arbeitszeiten, die Sie in Polen zurückgelegt haben, pauschal bewertet - ähnlich der Bewertung nach dem Fremdrentengesetz (FRG). Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Bewertung nach dem FRG die ermittelten Entgelte für die Berechnung der Rente auf 60% gekürzt werden - bei der Berechnung nach dem DPRA dagegen erfolgt keine zusätzliche Kürzung. Die Berechnung nach dem DPRA bleibt aber nur so lange maßgebend, wie Sie Ihren Wohnsitz ununterbrochen in Deutschland haben. Wenn Sie nach Polen umziehen, entfällt die Grundlage für das DPRA. (und zwar endgültig - auch wenn Sie später nach Deutschland zurückkehren sollten, kann das DPRA nicht erneut angewandt werden.) Stattdessen werden die allgemeinen Regelungen innerhalb der EU angewandt. Wenn Sie Spätaussiedler sind, werden die polnischen Zeiten in Ihrer Rente dann nach dem FRG berechnet und nur noch zu 60% bewertet. Sie haben zwar dann auch Anspruch auf Zahlung einer Rente aus der polnischen Rentenversicherung - die wird jedoch mit dem FRG-Anteil der deutschen Rente verrechnet und bringt deshalb keinen finanziellen Vorteil. Gruß Werner.
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