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Experten-Antwort

Aussteuerung, aber Rentenantrag ist noch in Bearbeitung

von Angela22.06.2014 | 15:32
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich brauche mal wieder Rat. Seit Anfang letzten Jahres bin ich krankgeschrieben. Ursache ist BSV mit Nervenquetschung - OP - Reha - Rezidiv mit neuer und anderer Nervenbeteiligung, aktuell akute Schmerzen besonders bei Belastung. Die Prognose ist, dass alles wieder in Ordnung kommt, das Ganze allerdings Zeit braucht. Wiedereingliederungsversuche haben gezeigt, dass ich arbeiten kann, allerdings nicht über die volle Zeit, dann wird es Quälerei. Im April habe ich einen Antrag auf (Teil-)EUR gestellt, im gleichen Monat hatte ich auch schon den Gutachtertermin. Im August läuft mein Krankengeld aus und ich weiss nicht, wie es dann weitergehen soll/kann, da ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung des Rentenantrags noch dauern wird, ganz abgesehen natürlich davon, ob dieser Antrag erstmal abgelehnt wird oder nicht. Ich könnte dann diese Nahtlosregelung in Anspruch nehmen, also ALG1 beantragen, aber zum Einen wäre es zu wenig Geld und zum Anderen will ich auch endlich wieder arbeiten. Von Seiten meiner Arbeitsstelle bekomme ich jede Unterstützung, ich weiss nur nicht, was machbar ist und was nicht. Eine Möglichkeit wäre z.B.: Ich habe inzwischen sehr viele Urlaubstage angesammelt. Ich lasse Krankengeld auslaufen, melde mich wieder arbeitsfähig, nehme aber gleich erstmal 2 Monate Urlaub. Damit hätte ich Zeit gewonnen und könnte mir ein kleines finanzielles Polster zur Seite legen. Gleichzeitig würde ich eine Arbeitszeitverkürzung beantragen, sodass ich nach diesen 2 Monaten regulär halbtags arbeiten würde, was ich vorrübergehend dann finanziell noch auffangen könnte. Die Frage hierbei wäre nur, ob bzw. inwiefern das Auswirkungen auf meinen Rentenantrag haben könnte. Die DRV kriegt ja nur die Meldung über eine Arbeitswiederaufnahme, im Prinzip also, der arbeitet wieder, scheint also gesund zu sein. Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angela,

ob und welche Entscheidung letztendlich für Sie die richtige sein wird, können wir Ihnen hier auch nicht abschließend anraten. Allerdings ist im Rentenpaket ab 01.07.2014 vorgesehen, die Zurechnungszeit bei einem Rentenbeginn vom 60. auf das 62. Lebensjahr zu erhöhen und bei

§ 73 SGB VI Vergleichsbewertung sollen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt werden, wenn sich dadurch ein höherer Wert für die Vergleichsbewertung ergibt. Damit soll sichergestellt werden, dass Einkommensminderungen (zum Beispiel durch Wegfall von Überstunden, Krankheit oder Arbeitslosigkeit) in diesem Zeitraum insbesondere den Wert der Zurechnungszeit nicht verringern.

Dies würde aber einen Rentenbeginn 01.07.2014 oder später voraussetzen.

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2 Antworten

Hannesam 22.06.2014 | 16:08
Ich finde sie machen das ganz richtig! Ausserdem denke ich nicht das es Auswirkungen haben wird. Zumal sie ja auch nicht länger als 6 h arbeiten wollen! Die DRV entscheidet eigentlich hauptsächlich anhand ihrer ärzlichen Gutachter und ihren Arztberichten und ob die Wartezeiten erfüllt sind. Viel Erfolg das es klappt!
Angelaam 22.06.2014 | 20:41
Vielen Dank
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