Hallo Angela,
ob und welche Entscheidung letztendlich für Sie die richtige sein wird, können wir Ihnen hier auch nicht abschließend anraten. Allerdings ist im Rentenpaket ab 01.07.2014 vorgesehen, die Zurechnungszeit bei einem Rentenbeginn vom 60. auf das 62. Lebensjahr zu erhöhen und bei
§ 73 SGB VI Vergleichsbewertung sollen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt werden, wenn sich dadurch ein höherer Wert für die Vergleichsbewertung ergibt. Damit soll sichergestellt werden, dass Einkommensminderungen (zum Beispiel durch Wegfall von Überstunden, Krankheit oder Arbeitslosigkeit) in diesem Zeitraum insbesondere den Wert der Zurechnungszeit nicht verringern.
Dies würde aber einen Rentenbeginn 01.07.2014 oder später voraussetzen.