Die Antwort aus dem Forum von "Schade" kann auch von unserer Seite so bestätigt werden. Der MDK der Krankenkasse wird Sie sicherlich zu keiner weiteren Untersuchung vorladen, da Sie bereits absehbar kein Krankengeld mehr beziehen werden. Auch das Arbeitsamt wird regelmäßig keine medizinische Untersuchung/Gutachten mehr veranlassen, wenn wie bei Ihnen bereits der Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt ist und Sie daher Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen.
Ob der zuständige Rentenversicherungsträger neben den bereits von Ihnen eingereichten Unterlagen noch eine Begutachtung anschließen wird, kann man im Voraus nicht sagen. Zunächst werden der Antrag und die eingereichten Unterlagen ausgewertet, danach meistens Unterlagen (sofern nicht dabei) von den behandelnden Ärzten, Krankenhaus, Reha-Kliniken und ggf. vorhandenen Vorgutachtern (Krankenkasse, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft...) angefordert. Sollten diese für eine Entscheidung nicht ausreichen, wird vom Rentenversicherungsträger eine/mehrere Begutachtung/en (je nach Erkrankungen und Fachgebieten) veranlasst.
Erst nach Vorliegen der Entscheidung über Ihren Rentenantrag kann der weitere Ablauf näher erläutert werden, da dieser vom Ergebnis (Bewilligung, Voll-/Teilrente, Ablehnung) anhängig ist. Sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und auch im Rentenbescheid der Feststellung der 3 bis unter 6 Stunden pro Tag gefolgt wird, käme neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (= halbe Rente) durchaus auch eine Teilzeitbeschäftigung (ggf. auch bei Ihrem letzten Arbeitgeber) im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen in Betracht. Dazu sollten Sie ggf. frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen. Bei weiteren Fragen sind Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (Beratungsstellensuche) gern behilflich. Bei Fragen zur Rückkehr (ggf. Teilzeit) zu Ihrem Arbeitgeber können Sie Unterstützung von den Reha-Servicestellen (Servicestellensuche) erhalten.