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Experten-Antwort

Auswirkung des Rentenabkommens mit USA

von F. Bach20.10.2016 | 16:47
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich werde demnächst in die USA auswandern. Zunächst ist der Aufenthalt für 3 Jahre vorgesehen. Ich habe seit über 20 Jahren schon in die deutsche Rentenkasse eingezahlt. Nun werde ich in USA in das 401(k) Rentenprogramm einzahlen. Meine Frage: Kann ich, im Falle meiner Rückkehr und späteren Verrentung in Deutschland, die angesparten Beitrage aus dem 401(k) Programm in die deutsche Rentenkasse übertragen? Gilt die Zeit in USA als volle Beitragsjahre gemäß deutschem Rentengesetz? Oder muss ich in Deutschland freiwillig den Mindestsatz an Rentenbeiträge einzahlen, um die Jahre in USA nicht als Beitragslücken erscheinen zu lassen? Was ist der finanziell und aufwandstechnisch die beste Entscheidung? Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich zahlreichen und hilfreichen Beiträge ;-) F. Bach

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Ihrem konkreten Fall empfehlen wir unbedingt zeitnah eine individuelle Beratung durch die zuständige Verbindungsstelle (für den Vertragsstaat USA) der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Ihr Versicherungskonto von einem Regionalträger geführt wird, ist die Deutsche Rentenversicherung Nord , Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg, Tel. 040 5300-0, E-Mail info@drv-nord.de. zuständig. Wird Ihr Versicherungskonto von der Deutschen Rentenversicherung Bund geführt, so wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, Tel. 030 865-0, E-Mail info@drv-bund.de.

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4 Antworten

Donaldam 20.10.2016 | 16:56
Hi, Auskunft erteilt demnächst doch Mister Trump !
W*lfgangam 20.10.2016 | 19:00
Hallo F. Bach, > Kann ich, im Falle meiner Rückkehr und späteren Verrentung in Deutschland, die angesparten Beitrage aus dem 401(k) Programm in die deutsche Rentenkasse übertragen? "Zur Altersvorsorge sind die 401k-Pläne in den USA weitaus bekannter. Hierbei handelt es sich um Investmentpläne, bei denen die Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in Investmentfonds anderer Unternehmen anlegen können." (Zitat von irgendeiner Website zu 401k-Plänen). Danach mit Sicherheit nicht – auch nicht mit irgendwelchen anderen Anlageformen. 'Fremdleistungen' gehen niemals ins dtsch. Rentenkonto. > Gilt die Zeit in USA als volle Beitragsjahre gemäß deutschem Rentengesetz? Wenn Sie einer nach dortigen Bestimmungen versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dann ja. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… > Oder muss ich in Deutschland freiwillig den Mindestsatz an Rentenbeiträge einzahlen, um die Jahre in USA nicht als Beitragslücken erscheinen zu lassen? Kommt drauf an, würde der Fachmann sagen. Wenn Ihre US-Beschäftigung nicht im Rahmen des SV-Abkommens anrechenbar ist, entstehen hier Versicherungslücken. In einem solchen Fall muss man sich örtlich beraten lassen, ob/welche Auswirkungen entstehen und/ob freiwillige Beiträge hier hilfreich sein können. Gruß w.
Herz1952am 21.10.2016 | 11:24
Ich stimme den Ausführungen des Experten zu. Sie sollten sich an diesen Rat halten.
Deutsche Rentenversicherung
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