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Experten-Antwort

Auswirkung Erziehungsueit während EMR auf Altersrente

von Maike 24.10.2020 | 10:31
128 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin mit über 1 Rentenpunkte im Durchschnitt in Erwerbsminderungsrente. Wenn jetzt eine Erziehungszeit beginnt. Wirkt dies sich trotz Hochrechnung auf die Altersrente aus? A bei durchgehender EMR, B bei Wegfall der EMR während der Erziehungszeit oder C bei Wegfall der EMR nach der Erziehungszeit?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2020 | 08:25

Hallo Maike,

die Zurechnungszeit während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente ("Hochrechnung") wird in der späteren Altersrente als Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs berücksichtigt. Die Zurechnungszeit, die nach dem Ende der Erwerbsminderungsrente liegt, wird bei der späteren Altersrente nicht mehr berücksichtigt.

Liegt neben einer Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs eine Kindererziehungszeit, werden die Entgeltpunkte der beiden Zeiten verglichen. Sie erhalten dann (unterm Strich) die höheren Entgeltpunkte. Es kann also vorkommen, dass die Kindererziehungszeit quasi nicht zum Tragen kommt, wenn die Bewertung der zeitgleichen Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs höher ausfällt. Im Fall B kommt die Bewertung der Erziehungszeit, die nach dem Ende der Rente wegen Erwerbsminderung liegt, immer voll zum Tragen.

Zu beachten ist noch, dass die Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs bei der Altersrente von Grund auf neu bewertet wird. Dabei wird – vereinfacht gesagt - ein Durchschnittswert aus allen Beitragszeiten bis zum Rentenbeginn gebildet, im Fall B und C also einschließlich der Zeiten nach dem Wegfall der Rente wegen Erwerbsminderung. Daher kann der Wert für die Anrechnungszeit in der Altersrente von dem Wert der Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente abweichen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 24.10.2020 | 11:11
Wenn Sie jetzt ein Kind bekommen sind Sie normalerweise unter 40 Jahre alt, eine AR kann frühestens mit 62 beginnen - also in gefühlt minimum 25 Jahren... Was bringt Ihnen dieses theoretische Wissen? Wenn die Zurechnungszeit mit mindestens 1 EP bewertet wird, bringt Ihnen die Kindererziehungszeit wahrscheinlich gar nichts.... Aber vielleicht antworten hier auch Wahrsager, Propheten oder die die in 25 Jahren die Gesetze machen.
Siehe hieram 24.10.2020 | 12:02
Hallo Maike, da Sie vielleicht zu dem ebenfalls berechtigten Personenkreis gehören, der durchaus auch über 40 Jahre alt sein darf schauen Sie mal hier https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/kindererzie… Eine Prognose, was bei Ihren verschiedenen Varianten herauskommen würde, können Sie dann bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung berechnen lassen, da hierzu Ihr gesamter Versicherungsverlauf betrachtet werden muss. Allerdings wäre es schon etwas ungewöhnlich, wenn wegen Erziehung die erziehende Person soweit gesundet, dass die EMR entfällt...
Siehe hieram 24.10.2020 | 14:44
Theorie und Praxis schrieb

Wieder so ein Rat eines Theoretikers.

Auf derartige „Prognoseberechnungen“ werden Sie aktuell lange warten können, da die Rententräger schon mit den aktuellen Leistungsberechnungen am Anschlag arbeiten und derartige Wünsche, auch völlig zurecht, im zu bearbeitenden Aktenstapel ganz unten landen werden.

Eine Prognose, was bei Ihren verschiedenen Varianten herauskommen würde, können Sie dann bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung berechnen lassen, da hierzu Ihr gesamter Versicherungsverlauf betrachtet werden muss.
Wieder so ein Rat eines Theoretikers. Auf derartige „Prognoseberechnungen“ werden Sie aktuell lange warten können, da die Rententräger schon mit den aktuellen Leistungsberechnungen am Anschlag arbeiten und derartige Wünsche, auch völlig zurecht, im zu bearbeitenden Aktenstapel ganz unten landen werden.
Die Frage war nicht, wie lange eine derartige Berechnung, die, sofern es sich um eine berechtigte Stiefmutter oder Großmutter handelt, durchaus möglich ist, dauert. Hier ging es zunächst darum, dass eben diese Personen ebenfalls Anspruch haben auf Erziehungszeiten, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Nicht nur Mütter, die erst vor der Entbindung und mit u40 weit entfernt vom Rentenalter stehen. Da die genauen Umstände der Fragestellerin nicht bekannt sind, ist die theoretische Annahme, es könne auch eine Großmutter sein, wesentlich praxisnäher als lediglich Ihr Hinweis hier, dass eine derartige Proberechnung Pandemiebedingt natürlich lange dauert.
Theorie und Praxisam 24.10.2020 | 20:23
Schade schrieb

....dann soll uns die liebe Maike doch ganz einfach ihr Alter verraten.....wenn s ne Oma ist, mach ich mit gerne Gedanken, wenn um 30, dann nicht.....

Und wenn @siehe hier noch Bezug zur Praxis hätte, würde er nicht so unsinnige Ratschläge, wie aus aktueller Situation völlig überflüssige prognostische Probeberechnungen empfehlen. So etwas macht man nur, wenn man auf dem heimischen Sofa den Bezug zur Realität verloren hat. Sehr traurig!
Schadeam 24.10.2020 | 17:51
....dann soll uns die liebe Maike doch ganz einfach ihr Alter verraten.....wenn s ne Oma ist, mach ich mit gerne Gedanken, wenn um 30, dann nicht.....
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