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Experten-Antwort

Auszahlung der Rente mit 63 Jahren

von Lizzy21.10.2026 | 08:23
60 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe von 1986 bis 2005 in die gesetzliche Rente einbezahlt, dann bin ich ins Beamtenverhältnis gewechselt. Ich bekomme die jährliche Renteninformation und möchte nun wissen, ob ich die Auszahlung der gesetzlichen Rente, natürlich mit den entsprechenden Abschlägen, mit 63 Jahren auch wirklich schon bekommen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lizzy,

für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren müssen Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllen.

Bitte lassen Sie sich hierzu individuell von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Renteninformation.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Feliam 21.10.2026 | 08:26
Nein, denn um eine vorzeitige Rente zu bekommen, müssen Sie insgesamt 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Also Rentenbeginn erst ab der Regelaltersgrenze.
DaViam 21.10.2026 | 08:27
Nein, wie Sie aus der Rentenauskunft entnehmen können, fängt Ihre Altersrente erst mit der Regelaltersrente an.
Tjaam 21.10.2026 | 08:51
Nur, falls Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit vorweisen können.
Kein Problemam 21.10.2026 | 09:15
Wahrscheinlich nicht, weil Sie wohl keine 35 Jahre Wartezeit haben. Das macht aber nichts, denn finanziell ist das, wenn Sie Ihre statistische Lebenserwartung erreichen, vollkommen gleich.
Oh Mannam 21.10.2026 | 09:25
Es steht doch eindeutig in Ihrer Rentenauskunft, dass Sie nur Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Ein vorzeitiger Rentenbezug ist ausgeschlossen. Bei vollen Pensionsbezügen wird diese Altersrente dann auch auf Ihre Pension angerechnet. Dazu berät Sie im Detail Ihr Versorgungsträger.
qwertam 21.10.2026 | 09:37
Tolle Idee. Sie müssten weitere 19 Jahre Anrechnungszeiten nachweisen. Die Rentenauskunft sollten sie schon einmal erhalten haben, da steht alles drin. Ansonsten: Kontenklärung beantragen, Möglichkeit für freiwillige Versicherung prüfen. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node
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