Hallo Chris,
eine Altersrente aus eigener Versicherung wird grundsätzlich auf die Witwenrente angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt tatsächlich aber nur dann, wenn das Einkommen den Freibetrag von derzeit 718,08 Euro (in den neuen Bundesländern: 637,03 Euro) übersteigt. Dies ist auch bei Zahlung einer Altersrente in Höhe von 130,00 Euro nicht der Fall.
Ob die Zahlung der Altersrente Auswirkungen auf die ZVK hat, sollten Sie mit dem Zusatzversorgungsträger klären.