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Experten-Antwort

Auszahlung Rentenbeiträge bei mehr als 5 Jahren Beiträgen und Verbeamtung

von Christin30.05.2020 | 22:22
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2 Antworten

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Guten Abend, Bitte um Info, wenn nach 8 Jahren berufstätig inklusive Ausbildungszeit Beiträge zur Rente einbezahlt werden und man ein Lehramtsstudium beginnt. Welche Möglichkeiten hat man dann bei Verbeamtung hinsichtlich einer Auszahlung nach SGB,dort sind nur Beitragsauszahlungen von weniger als 5 Jahren vermerkt. Liebe Grüße, Christin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christin,

da Sie mit den von Ihnen gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits einen Altersrentenanspruch erworben haben (Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren mit Beiträgen), ist eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI für Sie grundsätzlich nicht mehr möglich.

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1 Antworten

KSCam 30.05.2020 | 23:45
einfache Antwort: keine! Da Sie mehr als 59 Beitragsmonate haben gibt es keine Beitragserstattung, Sie hben mit 67 dafür einen Rentenanspruch. Sie könnten natürlich auswandern und die Staatsangehörigkeit eines Staates annnehmen mit dem es kein SV Abkommen gibt - dann wäre die Erstattung möglich. Aber nach Kenia auswandern und Kenianer (oder Usbekin oder Togolesin) werden- ist wohl nicht das Ziel wenn frau Beamtin werden will.....
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