Hallo Jens,
auch das laufende regelmäßig gezahlte Übergangsgeld während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wird – wie die Rentenzahlung – in Rahmen eines monatlichen Zahlungslaufs zur Auszahlung gebracht. Wann genau dieser Lauf bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgt, entzieht sich unserer Kenntnis.
Insoweit stimmen wir der Antwort von „König“ zu. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihren Sachbearbeiter.
Freundliche Grüße und schöne Festtage
Ihr Expertenteam