Hallo RainerH1959,
Ihre Rente wegen Erwerbsminderung wird aufgrund eines Rentenbeginns vor dem 01.04.2004 vorschüssig ausgezahlt. Dabei bleibt es auch, wenn auf die bisherige Rente eine Altersrente nahtlos folgt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung