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Experten-Antwort

Auszahlungstermin Altersrente bei direktem Übergang aus "alter" EU-Rente

von RainerH195903.08.2022 | 00:50
269 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe eine EU-Rente nach altem Recht, also Rentenbeginn vor 2004 und Auszahlung monatlich im voraus, also beispielsweise Auszahlung August-Rente am letzten Juli-Banktag. Nun habe ich ein Altersrente für langjährig Versicherte zum 1.1.2023 beantragt. Angenommen, der Rentenbeginn wird so eintreten - wann erfolgt dann die erste Auszahlung der Altersrente für Januar 2023? Im selben Rhythmus wie die alte EU-Rente, also am letzten Banktag im Dezember oder erst am letzten Banktag des Januar?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RainerH1959,

Ihre Rente wegen Erwerbsminderung wird aufgrund eines Rentenbeginns vor dem 01.04.2004 vorschüssig ausgezahlt. Dabei bleibt es auch, wenn auf die bisherige Rente eine Altersrente nahtlos folgt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

RainerH1959am 03.08.2022 | 17:54
Vielen herzlichen Dank für diese schnelle und erleichternde Auskunft :-)
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