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Experten-Antwort

BAV Beiträge bei mir leider nicht immer steuerfrei !

von - Susanne -07.04.2017 | 10:16
1159 Ansichten
7 Antworten
Wie bekomme ich die Steuern bei der BAV zurück. Bereits zum 2ten Mal denke ich irgendwie wird man doch immer veräppelt: 1) Bei der Geburt meines ersten Kindes 2014 hatte ich einen Jahresbeitrag zur BAV in der maximalen Höhe von 2.856 €. Nun wurde dieser Beitrag in einem Monat abgezogen in dem ich bereits in Mutterschutz war, also keine Steuern auf der Gehaltsabrechnung auftauchten. Mein (Netto) Mutterschaftsgeld wurde also einfach um den Jahresbeitrag zur BAV gekürzt, ohne das sich das in irgendeiner Weise auf mein zu versteuerndes Jahreseinkommen ausgewirkt hat. Eine Angabe in der Steuererklärung hatte keine Auswirkung mehr, das Finanzamt hat das abgelehnt, da die "Sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1900 €" bereits ausgeschöpft waren. Wäre der Beitrag also einen Monat eher abgezogen worden hätte ich gespart, so zahle ich doppelt Steuern (auf den Beitrag und auf die Rente). 2) Beim 2ten Kind dachte ich, ich agiere schlauer. Hatte auf monatliche Zahlung umgestellt (mit entsprechenden Einbußen im Vertrag). Nun habe ich wieder angefangen zu arbeiten und erlebe die identische Situation in kleineren Ausmaß. Konkrete Situation: normale Arbeitszeit gefolgt von Elternzeit 02.01.2017 bis 01.02.2017 Urlaub 02.02.2017 bis 01.03.2017 Elternzeit 02.03.2017 bis 01.04.2017 Monatlicher Beitrag 254€. Januar - Gehaltsabrechnung wie folgt: Gehalt für einen Arbeitstag = 200€ Abzüge BAV = 254 € Februar - Gehaltsabrechnung wie folgt: Gehalt Februar 3000€ steuerfreier Abzug BAV-Februar = 254 € Abzug Überzahlung BAV Januar = 54 € Also habe ich im Ergebnis wieder 54 € versteuert und in die BAV eingezahlt die ich wieder nicht in der Steuererklärung geltend machen kann, da das Finanzamt wieder sagen wird, dass die Sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft sind. Für mich ist die BAV daher also nur "manchmal" in der Ansparphase steuerfrei... Die Versicherungsgesellschaft sagt, das müsste... Das Finanzamt sagt Nein... Wie sehen Sie diesen Sachverhalt, wo kann ich diese Details nachlesen? Ich bin gespannt auf Eure Antwort. Mit freundlichen Grüßen Susanne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.04.2017 | 11:13

Für steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an einen Steuerberater.

6 Antworten

E. Zyphus am 07.04.2017 | 10:28
Das würde ich mal an Finanztest von der Stiftung Warentest senden. Vielleicht wäre das bei denen sogar ein Beitrag wert.
Roter Heringam 07.04.2017 | 10:29
Steuerliche Beurteilung von Altersvorsorgeaufwendungen? Sorry, da bin ich raus.
- Susanne -am 07.04.2017 | 12:00
Ich ergänze meine Frage hiermit gerne im identischen Sachverhalt auf die Sozialversichurngsbeiträge. Da es sich mit dem Sozialversicherungs-Brutto-Gehalt ja 1:1 verhält, sprich ich habe auf die BAV-Beiträge in den beiden genannten Fällen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wie verhält es sich denn damit liebe Experten? Vielen Dank!
Sabine Kleinam 07.04.2017 | 12:15
- Susanne - schrieb

Ich ergänze meine Frage hiermit gerne im identischen Sachverhalt auf die Sozialversichurngsbeiträge. Da es sich mit dem Sozialversicherungs-Brutto-Gehalt ja 1:1 verhält, sprich ich habe auf die BAV-Beiträge in den beiden genannten Fällen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wie verhält es sich denn damit liebe Experten?

Vielen Dank!

Für steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an einen Steuerberater.
Ich ergänze meine Frage hiermit gerne im identischen Sachverhalt auf die Sozialversichurngsbeiträge. Da es sich mit dem Sozialversicherungs-Brutto-Gehalt ja 1:1 verhält, sprich ich habe auf die BAV-Beiträge in den beiden genannten Fällen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wie verhält es sich denn damit liebe Experten? Vielen Dank!
Hallöchen Susanne, Sie können noch so freundlich sein und bitten, aber hier ist das Rentenforum der Deutschen Rentenversicherung Bund und RV. Bezüglich Ihrer Sozialversicherungsbeiträge und BAV sprechen Sie bitte Ihre Personalabteilung ( Gehaltsabwicklung) und/oder das Finanzamt an. Sie werden sehen, ist wird alles gut werden. Mfg
Edwin K. am 07.04.2017 | 12:47
Das habe ich mir gedacht, daß es mit der Steuerermäßigung bei der Ansparung von Betriebsrenten nicht weit her ist. Wenn es ans bezahlen geht, wird das sicherlich anders sein. Da sind alle schnell am Hand auf halten. Da es insbes. eine steuerrechtliche Frage ist, wird man sie wahrscheinlich überall zu einem Steuerfachmann oder Steuerberater schicken oder verweisen. Sie können es mal bei info@deutsche-betriebsrente.de versuchen. Vielleicht kann man Ihnen da Auskunft geben bzw. sagen, wo sie eine unkomplizierte Auskunft erhalten.
Hans M. am 07.04.2017 | 14:35
Vielen Dank für diesen Beitrag, dem ich leider mangels steuerrechtlicher Kenntnisse nicht abhelfen kann. Er zeigt jedoch einen weiteren Pferdefuß der betrieblichen Altersvorsorge. Man kann bei Ansparung jährlich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die Ansparbeträge geltend machen. Eine weitere Einschränkung ergibt sich darüber hinaus, daß die Ansparbeträge in Konkurrenz mit den anderen Vorsorgeaufwendungen des Betriebsrentners stehen, so daß u.U. die o.g. Höchstbetrage überhaupt nicht zum Zuge und erheblich geringen sein können.
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