Hallo Schiko,
dieser Sachverhalt stellt, wie bereits erwähnt, keine Frage aus dem Fachgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Es bleibt von hier aus nur der Rat, sich für die Beantwortung nach beamtenrechtlichen Vorschriften an den entsprechenden Dienstherrn (Besoldungsstelle) zu wenden.