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Beamter - Antrag auf Auszahlung

von ChristophSchultz04.02.2008 | 19:09
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11 Antworten

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Hallo, ich bin 23Jahre alt und habe im September 2006 meine Beamtenlaufbahn begonnen und habe davon gehört, dass man sich nach 2 Jahren seine Rente auszahlen lassen kann, wenn eine Anwartschaft auf Pension besteht im Alter. Ich habe mein Abi gemacht 2004 udn danach gejobbt auf 400€ Basis,habe ein paar Monate ALG II udn ein paar Monate BAB erhalten und war kurze Zeit Wehrdienstdienstleistender. Steht mir da überhaupt etwas zu, wenn ich selber nicht in die Rente einzahlt habe? Kann ich diesen Antrag zum September diesen Jahres stellen? mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beitragserstattung, wenn Sie vor Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn keine 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben , Sie nicht versicherungspflichtig sind und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind. Erstattet werden nur die Beiträge, die Sie selbst getragen haben. Da Sie weder beim Wehrdienst, beim Minijob noch beim Arbeitslosengeld II selbst Beiträge eingezahlt haben, können diese Beiträge auch nicht erstattet werden. Diese Zeiten bleiben in Ihrem Versicherungsverlauf bestehen. Sollten Sie später einmal Anspruch auf Altersrente haben (vorausgesetzt die jeweilige erforderliche Wartezeit ist erfüllt) werden auch diese Zeiten für die Rentenberechnung mit herangezogen.

10 Antworten

!am 04.02.2008 | 19:24
Da Sie nie s e l b s t Beiträge gezahlt haben, steht Ihnen nach Ihren Ausführungen nichts zu. Ich würde Ihnen empfehlen einen Versicherungsverlauf zu beantragen nebst einer Erstattungsauskunft. Dann haben Sie es schwarz auf weiß. Ansonsten herzliches Beileid zur Ernennung zum Beamten - sie werden sich noch wundern; vor allem wenn Sie in Rheinland-Pfalz verbeamtet sind...
Schiko.am 04.02.2008 | 20:55
Ansich ist schon alles gesagt, weil fasching ist, darf ich noch ergänzen. Grundsätzlich ist die auszahlung der eigenen beiträge-sofern es nicht- bereits 60 anrechnungsfähige monatsbeiträge sind-, möglich. Wohlgemerkt nur die beiträge, nicht aber die bisher gutgeschriebenen entgeltpunkte die ja praktisch den rentenbetrag in euro ergeben. Beitrag der arbeitsagentur, einseitige arbeitgeberleistung zu 400 euro- job, derzeit 15% sind ja keine eigenen beiträge Haben sie aber 4,9%, früher auch weniger, eigenleistung erbracht stehen ihnen diese beiträge als erstattung zu, wird ja nicht viel sein. Lassen sie sich aber nicht aufschwatzen, dass sie als beamter einschlechtes los gewählt haben. Der user sollte wenigstens hierfür den beweis liefern, oder sich solche be- merkungen ersparen. M fG.
ChristophSchultzam 04.02.2008 | 22:12
Vielen Dan für die Antworten. Die 60Monatsgrenze dürfte nicht überschritten sein und das mit den eigenen Beiträgen habe ich befürchtet. Den Rentenauszug habe ich heute bereits angefordert. Aber was passiert denn mit den paar €, die AG,Bund und Arbeitsagentur für mich eingezahlt haben? Erhalte ich dann eine Witzrente, wenn ich das entrsprechende Alter erreicht habe? Und mit dem Beamten mach ich mir keine Sorge alles hat seine Vor- udn Nachteile... gruß
Karl-Heinricham 05.02.2008 | 07:14
Solange Sie keine 60 Monate Beitragszeiten haben, bekommen Sie auch keine "Witzrente" :-) Das Geld ist weg. Sollte aber nicht schlimm sein, denn schließlich sind es nicht Ihre Beiträge sondern die Beiträge staatlicher Stellen, die auf Umwegen ja wieder dem Staat zugute kommen. Eine Anmerkung: Besteht denn mit 23 Jahren Anspruch auf Pension? Oder evt. erst mit BAL ab 27?
!!!am 05.02.2008 | 13:56
..........stimmt ! So mancher Beamter hat inzwischen ENDLICH das Arbeiten gelernt. (Wurde auch langsam Zeit !)
ChristophSchultzam 05.02.2008 | 18:38
Ok, dann hat sich das ja sozusagen erledigt für mich. Gerecht finde ich es trotzdem absolut nicht, weil auch ohne Beiträge von mir wurde ja etwas eingezahlt, das kann doch nicht einfach verfliegen? Ich bin im Sommer 2 Jahre Beamter, werde zu 100% übernommen und kann mir derzeit auch nicht vorstellen auf die Vorteile des Beamtendaseisn verzichten zu wollen. Das ich damit den Staat unterstütze ist quatsch, ohne irgendwelche Politikdiskussionen anfangen zu wollen, da könnten an ganz anderen Stellen und Menschen gespart werden...
jensam 06.02.2008 | 07:09
sich als staatsdiener wegen ein paar nicht selbst gezahlter beiträge aufzuregen..... freuen sie sich über ihre urkunde, es gibt menschen die schlechter dran sind... ;-) und die im gegensatz zu ihnen auf die beiträge angewiesen wären....
ChristophSchultzam 06.02.2008 | 07:21
Das war der erste unqualifizierte Kommentar hier...Ich denke jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Es gibt immer Leute, denen es sowohl besser als auch schlechter geht... Und es war kein Aufregen, sondern einfach eine Äußerung des (berechtigten) Unmuts.
jensam 06.02.2008 | 08:02
und den unmut versteh ich nicht..... wenn es eigene beiträge wären die verfallen ist das ja klar aber so....
Rosannaam 06.02.2008 | 10:45
Ich muß mich Jens anschließen!! Den Unmut kann ich auch absolut nicht verstehen. Jeder Arbeiter/Angestellter oder sonstiger Pflichtversicherter muss für seine Rente selbst Beiträge zahlen, und dies oft nicht zu knapp. Und der Beamte??? Er bekommt seine Pension vom Staat geschenkt. Nicht dass es mir als Neid ausgelegt wird, aber man sollte immer schön auf dem Teppich bleiben. Und wie Jens ja schon erwähnte, haben Sie die Beiträge ja nicht einmal selbst gezahlt.
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