Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bearbeitung Widerspruch EMR-Rente

von Müller18.11.2012 | 09:42
2951 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein nettes Hallo, ich habe folgende Frage an die Experten: Ich habe die Erwerbsminderungsrente beantragt, die abgelehnt wurde, dnach mit dem sovd Widerspruch eingelegt. Die RV schickte mir ein Schreiben die ich meinem Nervenarzt und meinem Orthopäden geben sollte um Festzustellen welche Funktionsstörungen tatsächlich vorliegen und nicht nur die Diagnosen. Die Ärzte bestätigten darin Funktionsstören vor allem auch auf Grund meiner Depression. Wie könnte es jetzt bei der Rentenversicherung weiter gehen? Ich war vor dem Widerspruch bei zwei Gutachter die beide eine Depression vermuteteten. Ich wäre sehr Dankbar über Ihren Rat. Liebe Grüße

7 Antworten

Werner G.am 18.11.2012 | 11:07
Hallo, wie von der RV gefordert, von Ärzten bestätigen lassen welche Funktionsstörungen vorliegen und welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können, oder wieviele Stunden diese täglich erbracht werden können.
Klaus-Peteram 18.11.2012 | 11:11
Die im Widerspruchsverfahren jetzt von ihren behandelnden Ärzten neu angefordeten Unterlagen werden vom med. Dienst hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit dann genau geprüft. Sollten diese dann für eine EM-Rente ausreichend sein wird ihrem Widerspruch stattgegeben und Sie bekommen einen entsprechenden Rentenbescheid. Sollten die neuen Unterlagen aber nicht ausreichen und/ oder der med. Dienst sich den Aussagen ihrer Ärzte nicht anschließen wird der Widerspruch abgelehnt. Eine andere Möglichkeit jetzt im Widerspuchsverfahren und bei weiterhin bestehenden Unklarheiten KÖNNTE auch noch eine neue weitere Begutachtung angesetzt werden. Dies ist im Widersprichsverfahren nicht unüblich. Je nach dessen Ergebnis und der dann folgenden Bewertung durch den med. Dienst der RV wird dem Widerspruch dann auch entweder stattgegeben oder er wird abgelehnt. Bei Ablehnung bleibt ihnen nur die Klage vor dem Sozialgericht.
Mülleram 18.11.2012 | 11:24
Hallo, vielen Dank für Ihre Antworten! Dann hoffe ich und warte ab. Liebe Grüße
Klaus-Peteram 18.11.2012 | 13:08
" Ich war vor dem Widerspruch bei zwei Gutachter die beide eine Depression vermuteteten" Das spricht natürlich nicht unbedingt für die Kompetenz dieser beiden Gutachter. Mit " Vermutungen " kommt man da aber nicht weiter. Weder bezüglich der Gesundheit ( und deren adäquaten Behandlung ) , noch bezüglich einer EM-Rente. Hier sind schon gesicherte Diagnosen durch einen Psychiatergefordert ! Vermutlich wird es sich aber bei diesen beiden Gutachtern nicht um Psychiater gehandelt haben , sondern um Ärzte auf anderen med. Fachgebieten. Wichtig ist, das ihr " Nervenarzt " jetzt eine ordentliche Diagnose stellt und diese in den Berichten entsprechend zu Papier bringt - auch und gerade hinsichtlich der damit verbundenen Funktionseinschränkungen. Psychiatrische Erkrankungen sind mittlerweiel die häufigsten Berentungsgründe. Tipp dazu : Sie sollten also diese - fallls wirklich diagnostiziert - jetzt im weiteren Verfahren in den Vordergrund stellen und weniger die rein körperlichen Erkrankungen.
Mülleram 18.11.2012 | 16:59
Hallo, und nochmals vielen lieben Dank für Ihre Antworten. Die Gutachter, waren ein Othopäde und ein Nervenarzt. Der Orthopäde stellte u.a. die Diagnose v.a. Depressionen ebenso der Nervenarzt fand ich auch ziemlich merkwürdig. Hier ein Auszug aus dem Nervenärztlichen Gutachten: V.a. anhaltende somatische Schmerzstörung phsycho-physischer Erschöpfungszustand mit Hinweisen auf eine depressive Episosode usw. Außerdem erhebt sich die Frage nach Rehamaßnahmen aus somatischer als auch aus psychiatrisch-phsychosomatischer Sicht. Durch meinen Nervenarzt hier vor Ort ist aber die Diagnose reaktive Depression, Anpassungsstörung und Somatisierungsstörung gesichert. Vielen Dank und Liebe Grüße
=//=am 19.11.2012 | 17:33
Bezüglich der "Vermutungen" und "Verdacht auf" schließe ich mich den Vorschreibern an. Ist die Diagnose noch nicht einmal gesichert und wurde noch keine psychiatrische oder psychosomatische Behandlung durchgeführt, kann kein Sozialmediziner eine Leistungsbeurteilung aufgrund dieser Krankheit abgeben. Zunächst sollten erst die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden und ausgeschöpft sein, und wenn sich die Krankheit nicht bessert, evtl. eine Reha-Maßnahme beantragt werden. Es gilt der Grundsatz: Reha vor Rente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026