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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Reha-Antrag inclusive. Gutachten

von Sternchen25.08.2017 | 12:42
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ans Forum, im Moment bin ich etwas verzweifelt. Ich war im hatte im Juni 2016 eine medizinische Reha in einer psychosomatischen Klinik (psychovegetatives Erschöpfungssyndrom und eine mittelschwere Depression). Der Reha Aufenthalt hat mir damals sehr geholfen. Das Team der Klinik war sehr kompetent. Nach Abschluss wurde in meinem Rehaentlassungsbericht geschrieben dass die Arbeitsfähigkeit jedoch gefährdet ist. Ich sollte eine Wiedereingliederung machen, was jedoch nicht ging. Also bin ich wieder direkt eingestiegen. Die Quittung dafür bekam ich knappe drei Monate später als ich komplett zusammen gebrochen bin. Ich hatte zwar meine Arbeitszeit vertraglich selbst reduziert um dem zu entgehen, was leider Erfolglos war. Nun bin ich seit November 2016 wieder im Krankenstand und aus einer mittelschweren Depression wurde eine schwere. Im Dezember musste ich zum MDK der Krankenkasse, wo überprüft werden sollte ob ich arbeitsfähig bin oder nicht. Resultat: Arbeitsunfähig. Erneute Begutachtung dann im März--->immer noch Arbeitsunfähig. Also hat mich die Krankenkasse Aufgefordert einen erneuten Antrag auf med. Reha zu stellen, was mein Hausarzt, mein Psychiater als auch mein Psychotherapeut sehr begrüssten. Parallel gab auch noch ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der ARGE, da ich mein Berufsbild wechseln wollte. Dieser kam zum gleichen Schluss wie der Gutachter des MDK. Anfang April habe ich also einen erneuten Antrag auf med. Reha gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt da ich nicht rehbedürftig sei. Also hab ich Ende April Widerspruch eingelegt, dieser wurde mir am 2.Mai 2017 bestätigt. Am 08.Mai 2017 hat man mir mitgeteilt, das ein Gutachter mit hinzu gezogen werden soll und ich den Entlassungsbericht von der Reha in 2016 dazu zur Verfügung stellen soll, was ich natürlich tat. Am 22.Mai 2017 hat man mir den Gutachter mitgeteilt. Am 12.Juni 2017 kam dann die Einladung vom Gutachter zum 24.Juli 2017. Ich hab dann höflich nach einem früheren Termin gefragt und auch bekommen zum 05.Juli 2017. Nach Abschluss des Gespräches hab ich ihn gefragt, bis wann er das Gutachten an den DRV Bund versenden wird. Er meinte bis spätestens zum 15. Juli 2017. Seit dem warte ich schon mehrere Wochen dass endlich Post vom DRV Bund kommt. Ich hab auch schon mehrfach beim DRV Bund angerufen und dort sagte man mir das das Gutachten noch nicht da ist. Also hab ich den Gutachter nochmal kontaktiert und nachgefragt. Dieser hat mir versichert, dass das Gutachten schon längst dem DRV sei. Also hab ich wieder angerufen und nachgehakt. Dann hat man mir erklärt, das es bis zu 10 Tage dauern kann bis das Gutachten eingescannt ist und dem Sachbearbeiter zur Verfügung steht. Und dass der Ausschuss einmal im Monat tagt um Abschließend darüber zu entscheiden ob die med. Reha bewilligt wird oder nicht. Seit der Begutachtung sind nun mehr als 7 Wochen vergangen. Mittlerweile habe ich aufgrund meiner Erkrankung sogar meinen Arbeitsplatz verloren, da eine innerbetrieblich Umbesetzung nicht möglich war. Eigentlich sollte ich mich jetzt bewerben, wozu ich aber nicht in der Lage bin. Für mich ist es extrem wichtig endlich Klarheit zu bekommen. Innerhalb welchen Zeitraums muss der DRV Bund mir mitteilen ob die Reha bewilligt wird oder nicht. Wäre toll wenn mir da jemand weiterhelfen könnte bzw. Erfahrungen dazu hat. Besten Dank im Voraus! Sternchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sternchen,

zunächst kann ich Ihnen versichern, dass die Rentenversicherungsträger stets bestrebt sind, die bei ihr anhängigen Verfahren schnellstmöglich abzuschließen. Gesetzlichen Vorgaben, wie schnell ein Antrag oder Widerspruch bearbeitet werden muss, gibt es jedoch nicht.

Allerdings gibt § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dem Versicherten die Möglichkeit, eine sog. Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht zu betreiben, wenn über den Antrag/Widerspruch (ohne zureichenden Grund) nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wurde. Als angemessen gilt hierbei bei einem Antrag ein Zeitraum von 6 Monaten (§ 88 Abs. 1 SGG), bei einem Widerspruch ein Zeitraum von 3 Monaten (§ 88 Abs. 2 SGG).

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17 Antworten

Sternchenam 25.08.2017 | 14:02
Danke für die schnelle Beantwortung. Beginnt die 3 monatige Frist ab dem Eingang des Widerspruchs beim DRV Bund?
Herz1952am 25.08.2017 | 17:14
Es gilt (immer) der Eingang beim Empfänger des Widerspruchs. Sicherheitshalber sollte man solche Schreiben immer als "Einwurfeinschreiben" senden. Dann hat man einen Nachweis der Zustellung. Man erfährt diesen durch Anruf der auf dem Einlieferungsschein angegebenen Telefonnummer.
Sternchenam 25.08.2017 | 18:48
Hallo Herz1952, Danke für Deine Antwort. Widerspruch würde natürlich mit Einschreiben & Rückschein versendet. Grüße Sternchen
Fastrentneram 16.09.2017 | 08:00
Der Widerspruchsausschuss tagt in der Regel einmal im Monat. Sie sollten sich daher noch etwas in Geduld üben. Erfahrungswerte nutzen Ihnen nicht, da jeder Fall individuell ist. VG
Sternchenam 16.09.2017 | 05:55
Hallo zusammen, nach nun über 4 Monate langem Warten kam am 13.September 2017 Post von der Deutschen Rentenversicherung Bund (Berlin). Leider wieder nur um mir mitzuteilen, dass immer noch keine Entscheidung getroffen wurde. Es heißt: "Wir haben die Überprüfung des von Ihnen mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides abgeschlossen." --> Immerhin ja schon etwas! "Der Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund abgegeben. Die Entscheidung der Widerspruchsstelle bitten wir abzuwarten." Wie lang kann es jetzt noch dauern, bis endlich eine Entscheidung getroffen wird? Hat da jemand Erfahrungswerte? Besten Dank für Eure Antworten im Voraus!
Fortitude oneam 16.09.2017 | 11:04
Hallo Sternchen, ich selbst habe keine Erfahrungswete. Wie bereits bekannt, kommt der Widerspruchausschuss einmal im Monat zusammen. Ich hoffe und drücke Dir fest die Daumen, dass es für Dich positiv verläuft und nicht mehr so lange dauert. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
=//=am 18.09.2017 | 12:59
Es tut mir leid, aber Sie sollten sich nicht allzu große Hoffnung machen. Mir ist nicht bekannt, wie die DRV Bund das handhabt, aber in der Regel wird auch der WS durch den Widerspruchsausschuss abgelehnt, es sei denn, man ist dort anderer Meinung als in der Reha-Abteilung. Würde dem Widerspruch stattgeben, wäre die Akte in die Reha-Abteilung zur Bescheidserteilung (Bewilligung) weitergeleitet worden. Ich hoffe trotzdem für Sie, dass ich Unrecht habe und Ihnen die Reha bewilligt wird.
Genervteram 27.09.2017 | 11:49
PS: Werde wieder Berichten wenn es Neuigkeiten gibt.
Danke, ist aber nicht nötig!
Sternchenam 27.09.2017 | 11:36
Hallo Zusammen, hier ein Update: Gestern war ich bei meiner Reha-Beraterin bzgl. meiner LTA Maßnahme, die ja auch noch ansteht. Die sagte mir, dass meinem Widerspruch bzgl. der med. Reha keine Abhilfe geschaffen werden konnte und das jetzt der Widerspruchsausschuß endgültig eine Entscheidung über den Antrag treffen würde. Sie meinte, dass Sie Berlin jetzt noch mal kontaktiert, und dass aus Ihrer Sicht eine med. Reha dringend indiziert sei. Bevor es in die LTA Maßnahme im BTZ (Berufliches Therapiezentrum) geht. Auch die Krankenkasse hat sich jetzt eingeschaltet und Kontakt mit dem DRV Bund aufgenommen. Ihr wurde gesagt, dass Sie Mitte Oktober noch einmal anrufen soll. Und zu guter Letzt ist jetzt auch noch das Arbeitsamt mit ihm Boot. Alle sind der Meinung dass eine med. Reha dringend von Nöten ist. Werde mich jetzt noch ein wenig gedulden, was schwer fällt nach so vielen Monaten und hoffen, dass das Beste für mich dabei heraus kommt und mir Hilfe zuteil wird. Grüße Sternchen PS: Werde wieder Berichten wenn es Neuigkeiten gibt.
Ernieam 27.09.2017 | 15:32
Danke, ist aber nicht nötig!
Doch! Ich freue mich schon und bin sehr gespannt
Genervteram 27.09.2017 | 18:20
PS: Werde wieder Berichten wenn es Neuigkeiten gibt.
Danke, ist aber nicht nötig!
Doch! Ich freue mich schon und bin sehr gespannt
Haste schon Fieber?
Warum Fieber? Mir geht es sehr gut, aber vielen Dank für die Nachfrage.
Ernie hat doch schon mehrfach durch seine Beiträge bewiesen, dass er auch ohne Fieber nicht zurechnungsfähig ist. Es fehlt ihm halt einiges im Oberstübchen. Bemitleidenswert!
Sternchenam 14.11.2017 | 08:15
Hallo Zusammen, für alle die es wissen möchten bzw. wen es interessiert! Nun endlich ist der Bescheid da und er wurde abgelehnt. Jetzt warte ich auf die Bewilligung der Teilnahme am beruflichen Therapiezentrum (LTA wurde dem Grunde nach ja schon im Februar 2017 bewilligt). Aber wie nicht anders zu erwarten dauert dies jetzt auch schon wieder mehr als 4 Wochen. Das absurde ist: Am 24.11.2017 werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und muss mich somit am 27.11.2017 Arbeitslos melden. Die Agentur für Arbeit hat in der Zwischenzeit von ihrem MDK ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass ich bei Arbeitslosigkeit erneut einen Antrag auf med. Reha stellen muss! Also kann ich quasi wieder nicht mit der Teilhabe am Arbeitsleben beginnen. Jetzt bleibt nur die Hoffnung, dass die Rentenversicherung Bund mir diese Woche noch die Bewilligung zusendet, sonst fängt das Ganze von vorne an. Ich wünsche allen die in die Mühlen des Rentenbunds durch Krankheit geraten sind viel Kraft und Geduld, in der Hoffnung, das Hilfe geleistet wird. Gruß Sternchen PS: Ich möchte doch alle Bitten davon abzusehen anderen Menschen mit Worten zu nahe zu treten!
Ernieam 14.11.2017 | 08:22
Vielen Dank für die Benachrichtigung. Lassen Sie sich nicht von dem ein oder anderen User ärgern...
interesswntam 18.11.2018 | 15:23
was ich nicht verstehe...wenn ein gutachter eingeschaltet wurde und dieser die reha bestätigt warum wird diese dann doch abgelehnt? dann kann man sich den gutachter eigentlich sparen...
MPunktam 20.11.2018 | 07:51
Ich warte seit 16 Monaten auf eine Entscheidung. LTA dem Grunde nach bewilligt. Weiterbildung geplant. Wurde abgelehnt, aufgrund einer leichten Depression, die 2 Jahre zurückliegt und 3 positive Gutachten meiner Ärzte scheint auch nicht zu interessieren. Nach Einschaltung des VDK kam die DRV doch tatsächlich selbst auf die Idee ein psychiatrisches MDK-Gutachten erstellen zu lassen. Die Psychiaterin war über die Vorgehensweise der DRV entsetzt. Mein Problem sei nicht die Psyche, sondern die körperlichen Einschränkungen, die mich meinen Beruf nicht mehr ausüben lassen. Nun warte ich auf das Endergebnis. Zum Vergleich: meine Weiterbildung wäre am Wohnort, Dauer 1 Jahr, Kosten 3500€ plus Übergangsgeld, gute Jobaussichten. DRV will das 6fache zahlen, Dauer 2 Jahre, Prognose: Arbeitslosigkeit. Verstehen??? Kann man nicht.
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