Ich schließe mich dem vorherigen Beitrag an.
Der Träger muss nun prüfen, ob eine Umeinweisung möglich ist. Wie lange dies dauert, können Sie leider nur direkt mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung klären.
Haben Sie Ihren Kurortwunsch bereits bei der Antragstellung angegeben, vermute ich, dass eine Reha in der von Ihnen gewünschten Klinik eher nicht durchgeführt werden kann, da dies der bewilligende Träger bereits vor Bescheiderteilung geprüft hat.