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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit Erwerbsminderungsrente!

von Karin Gerke10.07.2016 | 09:48
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7 Antworten

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Im Februar 2016 war ich bei einem Gutachter. Zuvor wurde mir eine teilweise Erwerbisminderungsrente gewährt für 6 Monate. Der Gutachter befand mich als uneingeschränkt arbeits fähig. Ablehnung wurde innerhalb von 3 Wochen verschickt. Nach Widerspruch der VDK und Akteneinsicht sah ich, dass alle meine Ärzt von der DRV angeschrieben worden waren und alle Ärzte eine teiweise Erwerbsminderungsrente für nötig halten. Jetzt warte ich seit 3 Monaten auf einen Bescheid. Wie lange kann solch ein Verfahren dauern weil mir ja auch das Geld fehlt. Ich bedanke mich für freundliche Aussagen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Gerke,

wie schon von KSC angegeben, ist es nicht möglich, in einem Forum anzugeben, wielange die Entscheidung über Ihren Widerspruch dauern wird. Sobald alle erforderlichen ärztlichen Unterlagen vorliegen, wird seitens der Rentenversicherung entschieden werden, ob teilweise, volle oder keine Erwerbsminderung vorliegt. Für den Fall einer Rentenbewilligung kann es sein, dass vor Bescheiderteilung noch Ermittlungen evtl. bzgl. des Arbeitsentgeltes beim Arbeitgeber oder anderen Stellen erforderlich sind.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt (bzw. der VdK) an den für Sie zuständigen Träger/Sachbearbeiter zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten

Karin Gerkeam 10.07.2016 | 10:01
Mir geht es ja darum das der DRV alle nötigen Arztberichte vorliegen und trotzdem nichts geschieht. Dieses ging aus der Akteneinsicht hervor. Kann man auch selber Akteneinsicht fordern weil der letzte Gutachter nicht in der beantragten Akteneinsicht von der VDK vorlag. Ich will jetzt nicht schon wieder zum VDK rennen. Kann man mir sagen wie ich das anstellen muss damit ich dieses Gutachten erhalte?
KSCam 10.07.2016 | 09:55
Die Dauer eines Widerspruchsverfahren abzuschätzen ist im Forum nicht möglich, das kann rasch erledigt sein aber auch noch einige Zeit dauern. Und zum Geld: Rente bekommen Sie nur wenn man sie für voll oder teilweise em hält. Da die Rente derzeit ja abgelehnt zu sein scheint, könnten Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld Ansprüche haben. Oder Sie arbeiten, was bei teilweiser EM auch möglich ist. Im schlimmsten Fall erhalten Sie bei Bedürftigkeit sonstige Sozialhilfeleistungen oder haben anderweitige Einkünfte wegen derer Sie nicht bedürftig sind. Dazu gibt aber Ihr Beitrag zu wenig Information her.
Lisam 10.07.2016 | 11:03
Sie können schriftlich um eine Kopie des Gutachtens bitten. Es wird allerdings geprüft, ob ihnen das Gutachten übersandt werden kann oder nicht. Kann z.B. bei Neurologie/Psychiatrie Gutschten mal vorkommen, dass die Versicherten keine Kopie bekommen.
Schorscham 10.07.2016 | 14:59
Zitat von Karin Gerke anzeigenausblenden
Dass die behandelnden Ärzte fast immer im Sinne ihrer Patienten handeln, ist nichts Ungewöhnliches. Wäre es damals nach der Meinung meiner fachlich durchaus sehr kompetenten Fachärztin gegangen, würde ich bereits seit 16 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, obwohl ich mich selbst nur für berufsunfähig halte und Anspruch auf eine entsprechende Teilrente habe. Meine Ärztin ist zwar in ihrem Beruf hochgradig qualifiziert aber eben keine Rentenexpertin. Das wissen die DRV-Sachbearbeiter natürlich auch und bewerten die Angaben der behandelnden Ärtze daher entsprechend vorsichtig. Es kann durchaus sein, dass die Einschätzungen eines einzigen neutralen Gutachters stärker gewichtet werden, als die Meinungen von 5 behandelnden Ärzten. Mein damaliges Widerspruchs-/Klageverfahren hat übrigens ziemlich genau 2 Jahre gedauert. Sieben Monate dauerte die Widerspruchsbearbeitung und die Wartezeit bis zur Gerichtsentscheidung betrug satte 17 Monate. MfG
???am 10.07.2016 | 18:09
Die Einschätzungen Ihrer Ärzte lagen ja der DRV bei Rentenablehnung schon vor. Sie wurden also bereits berücksichtigt und als nicht ausreichend gewertet. Von daher führen diese "alten" Berichte nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Das Beste wäre, Sie lassen über den VdK nachfragen, wie denn der derzeitige Sachstand ist.
Karin Gerkeam 16.07.2016 | 14:37
Hallo, leider hatte die DRV keine Ärzte angeschrieben und erst nach Ablehung der Teil Erwerbsminderunsrente wurden diese angeschrieben aufgrund meines Widerspruchs bzw. VDK. Es kann doch nicht sein, dass erst die Ablehnung kommt und danach erst die Ärzte befragt werden. In meinem Fall war es so weil keiner bereit war meine große Akte zu sichten und deshalb gehe ich davon aus, dass bewusst die Rente abgelehnt wird. Die Reha hatte mich unter 6 Std. eingeschätzt und ein Gutachter der DRV hatte dieses nicht so befunden. Erst nach diesem ganzen wurden endlich meine Ärzte gefragt weil vom VDK Akteneinsicht gefordert wurde.
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