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Experten-Antwort

Bearbeitungszeiten

von Raquel30.01.2023 | 11:08
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, liebe Experten, im September habe ich (64+) eine fiktive Proberechnung (Umwandlung einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente in eine vorzeitige Altersrente) beantragt und binnen 3 Wochen das Ergebnis einer gleich hohen Rentenzahlung erhalten. Daraufhin habe ich analog meinen Altersrentenantrag gestellt und bei einer Zweigstelle der Rentenversicherung persönlich abgegeben. Da ich keinen Eingangsbescheid von der DRV erhalten habe, ist mir kein direkter Ansprechpartner/Bearbeiter bekannt, so dass ich hier in den Raum die Frage stelle: mit welchen Bearbeitungszeiten ist durchschnittlich bei einer Umstellung nach fiktiver Proberechnung zu rechnen, wenn sich keinerlei zusätzliche Änderungen ergeben? Freundliche Grüße Raquel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Raquel,

wenden Sie sich bitte direkt an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung - Tel.Nr.: 0800 1000 48 00.

Wenn Sie Ihre Versicherungsnummer angeben, kann entweder schon weitere Auskunft zu Ihrem Rentenantrag gegeben werden oder Sie erhalten die Telefonnummer Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers bzw. der Sachbearbeitung, um dort den Sachstand Ihres Antrages zu erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

KSCam 30.01.2023 | 17:34
Was haben Sie denn als Beginn der AR gewählt? Soll die erst im April beginnen, wäre es nicht verwunderlich wenn heute noch kein Bescheid da wäre.....und auch sonst: Sie wissen doch aus der Vorberechnung dass sich am Betrag nichts ändert; also spielt es doch absolut keine Rolle wie lange es bis zum Beshceid dauert.
W°lfgangam 30.01.2023 | 20:14
1 Woche bis 3-6/12+ Monate ...je nachdem, wie 'alt' Ihr Rentenkonto zum Bewilligungszeitpunkt der EMRT/ggf. früheren BU/EU-Rente ist/noch 'neue' EU-Zeiten einzubauen sind, Kindererziehung nicht vollständig integriert ... Bei nur rein westdeutschen Versicherungszeiten - UND keinen zusätzlichen Zeiten parallel bisher - sollte das u3 Monaten abgeschlossen sein ...offensichtlich gibt es bei Ihnen aber Nachberarbeitungszeit für Ihr Versicherungskonto. Geduld, wird nachgezahlt, sofern sich ein höherer Betrag ergibt ...bis dahin bleibt alles beim alten Betrag/kann nicht kleiner werden. Gruß w. PS: wenn Sie wegen (unbegrenztem) Hinzuverdienst neben einer Altersrente seit 2023 'zappelig' werden sollten <- starten Sie damit einfach, die Antragsstelle wird sicher zuverlässig die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente geprüft/bejaht haben.
Raquelam 01.02.2023 | 14:44
Guten Tag, liebe Experten, besten Dank für alle Antworten. Hallelujah! Gestern habe ich meinen Altersvollrentenbescheid (zu meinem über vier jahrzehntelang erworbenen gesetzlichen Rentenanspruch) erhalten, der erwartungsgemäß unverändert zur fiktiven Proberechnung ausgefallen ist. Mit dem Wissen, dass bei mir keinerlei Änderungen oder Spontanremissionen zu erwarten sind, erfolgte der Wunsch nach der vorzeitigen Umwandlung meiner unbefristeten VEMR allein aus dem Grund, dass ich selbstbestimmt, solange ich dazu noch in der Lage bin, den Status Altersrentner erlangen wollte. Die Bearbeitungszeit war vermutlich auch wegen der Feiertage/dem Jahreswechsel etwas länger, wie erwartet. Allerdings hat die Weiterleitung des schriftlichen Antrages von der DRV-Zweigstelle überraschenderweise nachweislich drei Wochen gedauert. Freundliche Grüße Raquel
Raquelam 02.02.2023 | 16:09
Guten Tag, lieber Berater, Gern beantworte ich die letzte Frage. In der Tat handelte es sich um eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Bei der Abgabe meines Rentenantrages R0110 wurde auf dem Formular, sowie der vorgelegten Kopie für meine Unterlagen, ein Datumseingangsstempel vermerkt. Auf meinem Rentenbescheid hingegen wurde im ersten Satz "auf Ihren Antrag vom xx.xx.xxxx" ein drei Wochen später liegendes Datum für den Eingang angegeben. Daraus schlussfolgerte ich die Dauer der Weiterleitung. Freundliche Grüße Raquel
Berateram 02.02.2023 | 16:33
Zitat von Raquel anzeigenausblenden
Das ist aber keine richtige Schlussfolgerung und schon gar kein Beweis dafür, dass Ihr Antrag erst nach 3 Wochen weitergeleitet wurde. Denn im Normalfall wird vom Sachgebiet das Datum der Antragstellung bei der Antragsaufnahme und nicht der postalische Antragseingang bei der Sachbearbeitung genommen. Warum das in Ihrem Fall anders ist, kann nur die zuständige Sachbearbeitung beantworten, aber das Anträge erst nach 3 Wochen von der aufnehmenden Stelle weitergeleitet werden, halte ich aus Erfahrung für ausgeschlossen.
W°lfgangam 02.02.2023 | 21:35
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Guten Tag, lieber Berater, Gern beantworte ich die letzte Frage. In der Tat handelte es sich um eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Bei der Abgabe meines Rentenantrages R0110 wurde auf dem Formular, sowie der vorgelegten Kopie für meine Unterlagen, ein Datumseingangsstempel vermerkt. Auf meinem Rentenbescheid hingegen wurde im ersten Satz "auf Ihren Antrag vom xx.xx.xxxx" ein drei Wochen später liegendes Datum für den Eingang angegeben. Daraus schlussfolgerte ich die Dauer der Weiterleitung. Freundliche Grüße Raquel
Das ist aber keine richtige Schlussfolgerung und schon gar kein Beweis dafür, dass Ihr Antrag erst nach 3 Wochen weitergeleitet wurde. Denn im Normalfall wird vom Sachgebiet das Datum der Antragstellung bei der Antragsaufnahme und nicht der postalische Antragseingang bei der Sachbearbeitung genommen. Warum das in Ihrem Fall anders ist, kann nur die zuständige Sachbearbeitung beantworten, aber das Anträge erst nach 3 Wochen von der aufnehmenden Stelle weitergeleitet werden, halte ich aus Erfahrung für ausgeschlossen.
hmm ...'wir' wissen doch alle/aus Erfahrungswerten!, dass nicht immer das tatsächlich/bestätigte Antragsdatum aus der 'Zweigstelle'/wie auch Versicherungsamt, als 'Antragsdatum' bei der Hauptverwaltung ins Antragsverfahren übernommen wird, sondern _deren_ 'Eingangsdatum' ;-) ...rechtlich gesehen schlicht fehlerhaft! Und, es gibt viele Gründe, warum ein Antrag noch ein paar Wochen vor Ort 'schmort', ehe er weitergeleitet wird ... Geht's etwa um statistische kurze 'Laufzeiten' für Antragsverfahren/interne Prämien dafür?! - da will doch keine DRV gar in die Abstiegszone der DRV-Liga rutschen/da wird eben das Antragsdatum 'geschönt' *gg Gruß w.
KSCam 02.02.2023 | 21:59
Das alles spielt doch eh keine Rolle was wir hier rätseln oder überlegen. Da die AR identisch mit der Höhe der EM Rente ist, spielt das Antragsdatum doch praktisch keine Rolle. Ob in so einem Fall nun - warum auch immer - ein falsches Datum genommen wird, ist ebenso wichtig wie der berühmte Sack Reis der bekanntlich irgendwo umgefallen ist. Grins
Abschlägeam 02.02.2023 | 22:05
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Guten Tag, lieber Berater,

Gern beantworte ich die letzte Frage.

In der Tat handelte es sich um eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.

Bei der Abgabe meines Rentenantrages R0110 wurde auf dem Formular, sowie der vorgelegten Kopie für meine Unterlagen, ein Datumseingangsstempel vermerkt.

Auf meinem Rentenbescheid hingegen wurde im ersten Satz "auf Ihren Antrag vom xx.xx.xxxx" ein drei Wochen später liegendes Datum für den Eingang angegeben. Daraus schlussfolgerte ich die Dauer der Weiterleitung.

Freundliche Grüße

Raquel[/quote]

Das ist aber keine richtige Schlussfolgerung und schon gar kein Beweis dafür, dass Ihr Antrag erst nach 3 Wochen weitergeleitet wurde. Denn im Normalfall wird vom Sachgebiet das Datum der Antragstellung bei der Antragsaufnahme und nicht der postalische Antragseingang bei der Sachbearbeitung genommen. Warum das in Ihrem Fall anders ist, kann nur die zuständige Sachbearbeitung beantworten, aber das Anträge erst nach 3 Wochen von der aufnehmenden Stelle weitergeleitet werden, halte ich aus Erfahrung für ausgeschlossen.[/quote]

hmm ...'wir' wissen doch alle/aus Erfahrungswerten!, dass nicht immer das tatsächlich/bestätigte Antragsdatum aus der 'Zweigstelle'/wie auch Versicherungsamt, als 'Antragsdatum' bei der Hauptverwaltung ins Antragsverfahren übernommen wird, sondern _deren_ 'Eingangsdatum' ;-) ...rechtlich gesehen schlicht fehlerhaft!

Und, es gibt viele Gründe, warum ein Antrag noch ein paar Wochen vor Ort 'schmort', ehe er weitergeleitet wird ...

Geht's etwa um statistische kurze 'Laufzeiten' für Antragsverfahren/interne Prämien dafür?! - da will doch keine DRV gar in die Abstiegszone der DRV-Liga rutschen/da wird eben das Antragsdatum 'geschönt' *gg

Gruß

w.

Und was lernt man also daraus? Auch wenn man persönlich bei einer Beratungsstelle einen Antrag abgibt, sollte man sich den Eingang 'dort' bestätigen lassen. Dies betrifft im Übrigen nicht nur die DRV....
Schadeam 02.02.2023 | 22:36
Manchmal schmort dieser Antrag auch deshalb einige Zeit, weil der Liebe Kunde eine fehlende Anlage "gleich morgen" vorbei bringen will und das aber erst 14 Tage später macht. Es kann fürs liegen bleiben viele Gründe geben, die nicht ausschließlich von der langsamen DRV Beratung abhängen.
Abschlägeam 03.02.2023 | 00:39
Trotzdem gilt dann aber auch bereits die Abgabe des - dann noch unvollständigen Antrages - als Antragsdatum (rein rechtlich, wie von W°lfgang bereits erwähnt), ja sogar bereits die Terminvereinbarung zur Aufnahme/Annahme eines Antrages gilt als Antragsdatum... Im vorliegenden Fall ist es nun tatsächlich 'egal', wie man diese drei Wochen Unterschied erklärt, begründet, Fehler sucht... es kann auch daran liegen, dass erst einmal die Papierunterlagen durch den Scanservice gehen... Aber wer einen Antrag 'stellt', ob persönlich oder wie auch immer, ist selbst verantwortlich dafür nachzuweisen, wie und wann er den abgegeben/gestellt hat. Denn ja, nicht immer haben 'nur die anderen' Schuld :-)
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