Guten Tag, lieber Berater,
Gern beantworte ich die letzte Frage.
In der Tat handelte es sich um eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Bei der Abgabe meines Rentenantrages R0110 wurde auf dem Formular, sowie der vorgelegten Kopie für meine Unterlagen, ein Datumseingangsstempel vermerkt.
Auf meinem Rentenbescheid hingegen wurde im ersten Satz "auf Ihren Antrag vom xx.xx.xxxx" ein drei Wochen später liegendes Datum für den Eingang angegeben. Daraus schlussfolgerte ich die Dauer der Weiterleitung.
Freundliche Grüße
Raquel[/quote]
Das ist aber keine richtige Schlussfolgerung und schon gar kein Beweis dafür, dass Ihr Antrag erst nach 3 Wochen weitergeleitet wurde. Denn im Normalfall wird vom Sachgebiet das Datum der Antragstellung bei der Antragsaufnahme und nicht der postalische Antragseingang bei der Sachbearbeitung genommen. Warum das in Ihrem Fall anders ist, kann nur die zuständige Sachbearbeitung beantworten, aber das Anträge erst nach 3 Wochen von der aufnehmenden Stelle weitergeleitet werden, halte ich aus Erfahrung für ausgeschlossen.[/quote]
hmm ...'wir' wissen doch alle/aus Erfahrungswerten!, dass nicht immer das tatsächlich/bestätigte Antragsdatum aus der 'Zweigstelle'/wie auch Versicherungsamt, als 'Antragsdatum' bei der Hauptverwaltung ins Antragsverfahren übernommen wird, sondern _deren_ 'Eingangsdatum' ;-) ...rechtlich gesehen schlicht fehlerhaft!
Und, es gibt viele Gründe, warum ein Antrag noch ein paar Wochen vor Ort 'schmort', ehe er weitergeleitet wird ...
Geht's etwa um statistische kurze 'Laufzeiten' für Antragsverfahren/interne Prämien dafür?! - da will doch keine DRV gar in die Abstiegszone der DRV-Liga rutschen/da wird eben das Antragsdatum 'geschönt' *gg
Gruß
w.