Hallo Polly,
die Widerspruchsklausel in Ihrem neuen Bescheid sagt aus, dass Ihr ursprünglicher Widerspruch vollen Erfolg hatte und nunmehr die gewünschte volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Gegen diese Entscheidung ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.
Alles andere was diesen Bescheid betrifft, wie z.B. die Berechnungen etc., unterliegen ganz normal der Widerspruchsfrist aufgrund des neuen Bescheiddatums. Insofern haben Sie Zeit den Bescheid zu prüfen.