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Experten-Antwort

Befr. Em-Rente: vorzeitiger Abbruch

von Michaela Opperhoven09.01.2013 | 09:30
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5 Antworten

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Hallo, hoffe hier auf schnelle Auskunft: EM-Rente befristet bis 07/2012 möchte jedoch ab Febr. 2012 beim derzeitigen AG wiedereinsteigen, u.a. um Kündigung zuvorzukommen. Gespräch mit AG steht unmittlbar bevor, möchte dort anbieten, bis Juli Teilzeit, ab Aug. wieder ganz normal Vollzeit... JA, habe mir das GUT überlegt, brauche jedoch Info, welche Schritte ich wo wie einleiten muss... VIELEN Dank vorab. mio

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (stufenweise Wiedereingliederung mit Zahlung von Übergangsgeld) kann Ihnen der Rententräger leider nicht behilflich sein Dies ist nur möglich, wenn Sie direkt aus einer medizinischen Reha-Maßnahme heraus die Arbeit wieder aufnehmen würden. Evtl. besteht aber die Möglichkeit, dass Sie bis Rentenende neben dem Rentenbezug im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeit (ab 01.01.2013 monatlich 450,00 Euro) die Beschäftigung beim Arbeitgeber für zunächst maximal 3 Stunden täglich wieder aufnehmen. Lassen Sie sich hierzu bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Michaela Opperhovenam 09.01.2013 | 10:07
Danke. Natürlich ist 2013 gemeint... mio Und zu "Helmhausen": sicher richtig, habe aber Grund zu der Annahme, daß der Gross(!)-AG mir im Gespräch noch eine Chance anbieten will... Also nochmal: welche Schritte/welche Instanzen? Vielen Dank, mio
Helmhausenam 09.01.2013 | 09:49
Wenn Der Arbeitgeber Sie bereits abgeschrieben hat und kündigen will wird er dies auch tun. Zuvorkommen koennen Sie ihm also gar nicht, da er Sie jederzeit kündigen kann wann immer er will. Dann haben Sie ihre Arbeiststelle UND die Rente verloren....
Erichsam 09.01.2013 | 09:45
2012 war aber schon..
Helmhausenam 09.01.2013 | 11:28
Sie brauchen lediglich mit ihrem AG die neue Arbeitszeit vereinbaren und können dann im Prinzip ab sofort wieder einsteigen. Info über die Beschäftigungsaufnahme unverzüglich dann an die RV geben und alles geht seinen Gang. Die RV wird dann beim AG Umfang/Art der Tätigkeit sowie den Verdienst abfragen und die Rente entsprechend ihrer individuellen der Hinzuverdienstgrenzen erstmal nur kürzen. Ob überhaupt und wann dann eine erneute Prüfung ihres Gesundheitszustandes anberaumt wird steht auf einem anderen Blatt. Da die Rente per Juli ausläuft könnte es auch durchaus sein das Sie bis dahin weiterläuft ohne gleich entzogen oder herabgestuft zu werden. Aber das wird sich dann im weiteren Verlauf zeigen, welche Schritte die RV dann unternimmt. Das ist imemr vom Einzelfall dann abhängig. Verlängert wird die volle Rente aber natürlich nicht.
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