Hallo Hamster,
und hier kommen auch schon die Informationen:
in einem 450-Euro-Minijob unterliegen Sie grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht, von der Sie sich allerdings befreien lassen können. Als rentenversicherungspflichtiger Minijobber tragen Sie selbst einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Aufgrund der bei 450-Euro-Minijobs kraft Gesetzes bestehenden Rentenversicherungspflicht erwerben Sie als Arbeitnehmer Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Dabei wird das Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Wenn Sie die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen, zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung entfällt hierbei. Das hat zur Folge, dass das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente nur anteilig als Zuschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt wird.
Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei alleiniger Pauschalbeitragszahlung des Arbeitgebers etwa 3,58 Euro mehr Rente. Bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers sind das etwa 4,45 Euro mehr monatliche Rente.
Da Sie in Ihrer Hauptbeschäftigung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ist der von Ihnen zitierte Hinweis für Sie unbeachtlich. Sie müssen lediglich entscheiden, ob Ihnen das Plus bei der Rente bei Versicherungspflicht im Minijob die Zahlung des Arbeitnehmeranteils von 3,6 % wert ist.
Läge der Verdienst aus Ihrer Hauptbeschäftigung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder würden Sie mit dem Verdienst aus Hauptbeschäftigung und versicherungspflichtigem Minijob die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, würden Entgeltpunkte für den über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Verdienst nicht ermittelt.