Die medizinischen Behandlungen und auch Feststellungen einer Erwerbsminderung unterscheiden sich vom deutschen System.
Hier sollten Sie sich noch (zusätzlich) ausführlich von der für im Ausland lebende Rentner zuständigen DVKA beraten lassen.
https://www.dvka.de/
Welche Befunde/Begutachtungsmöglichkeiten von der zuständigen DRV akzeptiert werden, erfahren Sie direkt dort.
Die Erwerbsminderungsrente ist (zum Teil) steuerpflichtig. Für im Ausland lebende deutsche Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/#:
Ein evtl. vorhandener GdB (in Deutschland festgestellt und hier auch steuermindernd gültig) gilt im Ausland nicht. Auch hierüber sollten Sie sich informieren. Da kann es sinnvoll sein, in Deutschland 'unbeschränkt' steuerpflichtig zu bleiben. Aber das erfahren Sie wohl auch bei dem o.a. Finanzamt bzw. auch bei einem Steuerberater.
https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Schwerbehinderung/…