Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

befristete volle EM-Rente, WfbM

von Bruno15.06.2023 | 02:35
374 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Schwerbehindert 60% unbefristet. Geboren im Februar 1964. Kann ab März 2026 in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen gehen. Meine befristete volle EMR endet im Mai 2024, dann nach insgesamt 9 Jahren, mit Verlängerunganträgen von jeweils 2 mal 3 Jahren. Es ist keine Arbeitsmarktrente. Von der BG erhalte ich eine monatliche Unfallrente, nach einen Arbeitsunfall von 1988, bei einen Körperschaden auf Dauer von 30%. Auf den allgemeinen 1.Arbeitsmarkt kann ich nicht mehr arbeiten, dafür bin ich nicht mehr Belastbar und Leistungsfähig stark genug ! ln einigen Monaten werde ich erneut einen Weiterzahlungsantrag der EM-Rente stellen müssen, wegen Depressioen, Angstzuständen, Schwerhörigkeit beider Ohren, Schmerzen im Verletztenbereich ... u.s.w. . Ich hoffe das dann meine befristete volle EM-Rente in eine Dauerrente umgewandelt wird. Soviel ich weiß kann man als Behinderter Mensch der voll Erwerbsgemindert ist in einer WfbM beschäftigt werden. Gerne würde ich das mal für mich auspropieren ob eine Tätigkeit in einer geschützten WfbM mir auch liegt und dann auch das richtige Umfeld für mich ist. Bei uns im Ort gibt es die Lebenshilfe mit WfbM mit wohl verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten. Muss ich mich an die Deutsche Rentenversicherung als EM-Rentner wenden, um Aufnahme in die WfbM zu finden ? Gibt es dafür gesonderte Anträge ? Was ist dabei alles zu beachten und wie läuft ein solcher Vorgang im wesentlichen allgemein ab ?Kann ich meine volle EM-Rente, die noch befristet ist, bis zum Beginn der vorgezogenen Altersgrenze für Schwerbehinderte mit 62 Jahren, in einer WfbM, behalten ? Welche Hilfen gibt es in einer WfbM ? Danke für eine Expertenantwort !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bruno,

grundsätzlich möchte ich mich der Empfehlung von "AM" anschließen.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen gern noch folgende allgemeine Informationen zu der Thematik "Werkstatt für behinderte Manschen (WfbM)" geben:

Die WfbM richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Aufgabe der Einrichtung ist in diesem Zusammenhang die Erhaltung, Entwicklung, Steigerung beziehungsweise Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen.

Sie können bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Eingliederung in eine WfbM stellen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 SGB VI erfüllt sind und keine Ausschlussgründe nach § 12 SGB VI vorliegen. Darüber hinaus wird geprüft, ob trotz bestehender Erwerbsminderung die Aussicht darauf besteht, dass der behinderte Mensch danach in der Lage ist, im Arbeitsbereich einer Werkstatt zu arbeiten. Es muss also zu erwarten sein, dass der behinderte Mensch durch die ihm erbrachte Leistung in der Lage ist wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 219 Abs. 2 SGB IX zu erbringen.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird zunächst ein Eingangsverfahren durchgeführt. Das Eingangsverfahren dauert drei Monate. Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob Sie für die Aufnahme in einer solchen Einrichtung geeignet

sind und welche Bereiche der Werkstatt für Sie in Betracht kommen.

Bei bestehender Eignung schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Im Berufsbildungsbereich wird Ihr Leistungsvermögen dann so weit gefördert, dass Sie in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten können und damit wieder versicherungspflichtig tätig werden. Die Lehrgänge sind in einen Grund- und einen Aufbaukurs zu gliedern. Im Grundkurs sollen Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge. Zugleich sollen das Selbstwertgefühl und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens gefördert sowie Schwerpunkte der Eignung und Neigung festgestellt werden. Im Aufbaukurs sollen Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen, und vertiefte Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt werden. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich können längstens zwei Jahre durchgeführt werden.

Zum Abschluss des Berufsbildungsbereichs wird dann eine Stellungnahme dazu abzugeben, ob eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einem Inklusionsbetrieb (§ 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) zweckmäßig erscheint.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

AMam 15.06.2023 | 10:59
Gehen Sie am besten zu der WfbM in Ihrem Ort und sprechen Sie mit den Leuten dort. Die können am ehesten beurteilen, ob Sie ein Fall für die WfbM sind. Häufig kann man dort auch ein Praktikum machen, damit Sie sehen, ob Ihnen das was bringt. Nach meinem Wissensstand bekommt man dort auch Infos zu den Anträgen, die Sie stellen müssen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026