Hallo Bruno,
grundsätzlich möchte ich mich der Empfehlung von "AM" anschließen.
Darüber hinaus möchte ich Ihnen gern noch folgende allgemeine Informationen zu der Thematik "Werkstatt für behinderte Manschen (WfbM)" geben:
Die WfbM richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Aufgabe der Einrichtung ist in diesem Zusammenhang die Erhaltung, Entwicklung, Steigerung beziehungsweise Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen.
Sie können bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Eingliederung in eine WfbM stellen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 SGB VI erfüllt sind und keine Ausschlussgründe nach § 12 SGB VI vorliegen. Darüber hinaus wird geprüft, ob trotz bestehender Erwerbsminderung die Aussicht darauf besteht, dass der behinderte Mensch danach in der Lage ist, im Arbeitsbereich einer Werkstatt zu arbeiten. Es muss also zu erwarten sein, dass der behinderte Mensch durch die ihm erbrachte Leistung in der Lage ist wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 219 Abs. 2 SGB IX zu erbringen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird zunächst ein Eingangsverfahren durchgeführt. Das Eingangsverfahren dauert drei Monate. Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob Sie für die Aufnahme in einer solchen Einrichtung geeignet
sind und welche Bereiche der Werkstatt für Sie in Betracht kommen.
Bei bestehender Eignung schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Im Berufsbildungsbereich wird Ihr Leistungsvermögen dann so weit gefördert, dass Sie in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten können und damit wieder versicherungspflichtig tätig werden. Die Lehrgänge sind in einen Grund- und einen Aufbaukurs zu gliedern. Im Grundkurs sollen Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge. Zugleich sollen das Selbstwertgefühl und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens gefördert sowie Schwerpunkte der Eignung und Neigung festgestellt werden. Im Aufbaukurs sollen Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen, und vertiefte Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt werden. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich können längstens zwei Jahre durchgeführt werden.
Zum Abschluss des Berufsbildungsbereichs wird dann eine Stellungnahme dazu abzugeben, ob eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einem Inklusionsbetrieb (§ 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) zweckmäßig erscheint.