Hallo Kati99,
bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag sind Sie teilweise erwerbsgemindert auf Dauer. Wenn Ihnen ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht innerhalb eines Jahres angeboten werden, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen und es besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit.
Nach Ablauf der zeitlichen Befristung prüft die Rentenversicherung dann, ob sich Ihr Gesundheitszustand geändert hat und gleichzeitig, ob der Teilzeitarbeitsmarkt weiterhin als verschlossen gilt.
Erst bei dauerhaften Leistungsminderung von unter drei Stunden kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer gezahlt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung