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Experten-Antwort

befristete volle Erwerbsminderung, Beurteilung Verwaltung Beratungsarzt

von Kati9926.05.2021 | 18:24
96 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich hatte Rückwirkend die volle Erwerbsminderung bekommen (vorher schon die halbe unbefristet) befristet bis Ende 2023. Im DRV Verwaltung, Beratungsarzt, Bericht steht u. a.: Besserung unwahrscheinlich - chronischer Verlauf, keine Befristung. Medizinischerseits, wird bei einer dauerhaften Leistungsminderung eine Nachprüfung empfohlen "nein". Ehemaliger Beruf unter 3 Std., allg. 3-6 Std., Reha usw. nein. Frage: wurde mir weil ich "theoretisch" noch 3-6 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt tätig sein könnte, die Rente befristet und wie ist es mit den Aussagen vom Verwaltungsarzt vereinbar? Verstehe ich dies grob gesagt richtig, dass bei Verlängerungsantrag (wenn sich nichts verbessert) kein großes Hack-Mack mehr hinsichtlich der Verlängerung von der DRV gemacht wird? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kati99,

bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag sind Sie teilweise erwerbsgemindert auf Dauer. Wenn Ihnen ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht innerhalb eines Jahres angeboten werden, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen und es besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit.

Nach Ablauf der zeitlichen Befristung prüft die Rentenversicherung dann, ob sich Ihr Gesundheitszustand geändert hat und gleichzeitig, ob der Teilzeitarbeitsmarkt weiterhin als verschlossen gilt.

Erst bei dauerhaften Leistungsminderung von unter drei Stunden kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer gezahlt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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