Den Vordruck der Deutschen Rentenversicherung für den Befundbericht wird Ihnen ein Arzt in der Regel nur gegen Honorar
ausfüllen. Die Kosten müssten Sie tragen, wenn Sie den Vordruck ohne Aufforderung durch die Deutsche Rentenversicherung
ausfüllen lassen. Im Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente geben Sie die Namen ihrer behandelnden Ärzte an.
Sollte die Deutsche Rentenversicherung Befundberichte benötigen, werden diese von dort über ihre Ärzte angefordert.
Sofern Ihnen aktuelle Befunde, Berichte oder Atteste vorliegen, können Sie diese natürlich dem Weiterzahlungsantrag beifügen.
Die Rentenversicherung muss auch im Sinne der Versicherten bei medizinischen Ermittlungen den Grundsatz von
Wirtschaftlichkeit beachten.