Hallo Giwdul,
der Rentenantrag sollte grundsätzlich 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Nach § 194 SGB VI kann für eine Altersrente für maximal 3 Monate das Entgelt vorausberechnet werden. Damit ist eine frühere Antragsstellung wenig sinnvoll.
Bei einem erstmaligen Rentenbeginn ab 1.4.2004 wird die Rente nachschüssig gezahlt. Beginnt Ihre Rente am 1.12.2009, erfolgt die Zahlung Ende Dezember.
Soweit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, sind von der Bruttorente Beiträge an die Krankenkasse abzuführen. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Versicherte zur Hälfte und zusätzlich 0,9 % allein. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist allein vom Versicherten zu tragen. Ohne Kind beträgt dieser 2,2 %. Sollten Sie ein Kind haben, verringert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 1,95 %.
Soweit Sie zum Rentenbeginn noch schwerbehindert sind und 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, beantragen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bei dieser Altersrente ist der Abschlag geringer als bei der Altersrente nach Altersteilzeit.