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Begrenzung des Zuschlages bei Verzicht auf die Regelaltersrente

von A.C. aus B.C.20.10.2026 | 16:37
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Einen schönen guten Abend. Wird der Zuschlag bei Verzicht auf die Regelaltersrente begrenzt? Fallbeispiel: Eine Versicherte hatte ab dem 01.02.2008 einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Hat diese aufgrund einer fehlerhaften Annahme aber nie beantragt. Wenn sie die Regelaltersrente nun mit Rentenbeginn 01.10.2026 beantragen würde, hätte sie dann tatsächlich einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 112 Prozent?

4 Antworten

Oh Mannam 20.10.2026 | 16:48
Pro Jahr 6%. Dafür hat Sie dann ja jahrzehntelang auf eine Ihr angeblich zustehende Rente verzichtet. Glauben Sie etwa das ist ein gutes Geschäft? Dass so etwas überhaupt passiert ist schon sehr selten und merkwürdig.
A.C. aus B.C.am 20.10.2026 | 17:15
Der Ehemann einer Versicherten ist vor kurzem verstorbenen. Bei der Beantragung der Hinterbliebenenrente und der darin beeinhalteten Abfrage der Einkünfte wurde festgestellt, dass sie trotz der Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren die Regelaltersrente nicht beantragt hatte. Ihr verstorbene Ehemann hatte sie davon überzeugt, dass sie keinen Anspruch haben würde. Die schriftliche Erinnerung der Deutschen Rentenversicherung kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze konnte ihr damals aufgrund einer falschen Anschrift nicht zugestellt werden. In diesem Fall kam leider einiges zusammen.
KSCam 20.10.2026 | 17:27
Ja, dem ist so ( wenn Sie die Jahre/ Monate richtig gezählt haben). Statt 1000€ bekäme Sie dann 2120€…. Hat aber mehr als 18 Jahre lang monatlich 1000€ in den Sand gesetzt. War also unterm Strich mehr als dumm gelaufen…..aber wenn Sie 100 Jahre alt wird…..
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