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Experten-Antwort

Begutachtung

von Fliegenpilz18.10.2017 | 19:55
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für einen Antrag auf Rente mußte ich zum Gutachter der Rentenversicherung. Heute halte ich das Gutachten in Händen und fall bald vom Hocker. Alles was da schwarz auf weiß steht wurde nicht so besprochen, sondern das ganze Gegenteil. Ich hatte so einen guten Eindruck von der Ärztin-und bin so maßlos enttäuscht von ihr. Mit den Worten, nun gehen sie mal beruhigt nach Hause. Man sieht ja daß sie nicht mehr belastbar sind...hat sie mich verabschiedet.und jetzt bin ich arbeitsfähig mit mehr als 6 Stunden. MEIN Kind ist gestorben vor einpaar Jahren und seit 2 Jahren habe ich Asthma letztes Jahre wurde eine Lungenkrankheit festgestellt. Ich leide schwer an Atemnot bei kleinster Aufregung und meine Psyche ist seit Jahren kaputt. kann ich verlangen, daß ich nochmal befragt werde und eine körperliche Untersuchung gemacht wird

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fliegenpilz,

"Schorsch" und "Silvia" haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben.

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6 Antworten

KSCam 18.10.2017 | 20:01
Und was wollen Sie jetzt von den DRV Experten eigentlich wissen?
Schorscham 18.10.2017 | 20:00
Wenn Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sind, sollten Sie sich entweder mit der Gutachterin oder der DRV in Verbindung setzen. Und für Ihre psychischen Probleme ist ein Facharzt für Psychiatrie der richtige Ansprechpartner. MfG
Fliegenpilzam 18.10.2017 | 20:52
Es gibt diese Möglichkeit? Das würde ich gern machen. Ich werde hier berichten. Denn so richtig glaube ich nicht, das ein Gespräch mit ihr möglich gemacht wird. Wegen der psychischen Probleme bin ich in Behandlung- Gutachterin hat dies nicht berücksichtigt. Was bringt es mir mich mit der DRV deswegen in Verbindung zu setzen. Eine Art Beschwerde oder wie meinen Sie das?
Silviaam 18.10.2017 | 22:06
Hallo Fliegenpilz Es muss ja nicht immer gleich in eine Beschwerde münden. Sie können eine Richtigstellung des tatsächlichen Sachverhalts zum Gutachten verfassen und darin erklärend/beweisend ihre Erkrankungen zu den damit verbundenen Einschränkungen gegenüberstellen. Zudem könnten Sie die Bitte auf eine weitere, ihrem Krankheitsbild entsprechende, fachlich bezogene Begutachtung äußern, damit das jetzige (demnach nicht stimmige) Gutachten nicht alleine zur Entscheidungsfindung für oder gegen das Anerkenntnis zur EM hinzugezogen wird. Die DRV, so meine Erfahrung, ist offen für solche Informationen der Begutachtenden und reagiert auch. Ohne Hinweis und Richtigstellung von Ihnen, auf die Unstimmigkeit im Gutachten, muss der bearbeitende SB davon ausgehen, dass alles stimmig ist. Gruß Silvia
ROLEXam 19.10.2017 | 00:55
Guten Morgen Fliegenpilz ich rate dir,suche einen Psychater/in mit einen Dr.-Titel vorne weg.Es gibt unzählige Psychotherapeuten die keinen Akademischen Grad besitzen. Ein Dr. oder Prof. am Anfang macht viel her.!!!,glaube es mir. Du mußt glaubhaft nachweisen,daß du innert einer 5.Tage-Woche nicht mehr regelmäßig in der Lage bist durch nicht-selbständige Arbeit,deinen Lebensunterhalt verdienen kannst. Der Psychater/in muß explizit darlegen,daß du AUSTHERAPIERT bist und eine med.Reha wenig erfolgversprechend sein würde.Auch das darfst du mir glauben hilft WUNDER!!! Bin schon sehr lange auf Dauer-EU-Rente bis Eintritt Altersrente!! Viel Erfolg ROLEX
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