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Experten-Antwort

Beiträge zur AV-Versicherung

von gerdi05.03.2011 | 01:59
1423 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zahlt die DRV bei einer beruflichen Rehamassnahme im Unterschied zu einer medizinischen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - und erwirbt man deswegen z.B. bei anschliessendem Krankengeldbezug keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Massnahmen werden vom RV-Träger gem. § 312 Abs. 3 SGB III für die AfA bestätigt, in wieweit mann da wieder einen bestehenden Anspruch auf AloGeld 1 aufrechterhält oder einen neuen erwirbt müssen Sie bei der AfA erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

gerdiam 06.03.2011 | 23:34
Ist das eine so ungewöhnliche frage? Und hat das nichts mit der Rentenversicherung zu tun?
Deutsche Rentenversicherung
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