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Experten-Antwort

Beiträge zur freiwilligen KV bei Bescheid über EU-Rente

von MR17.04.2023 | 11:17
609 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich zahle aktuell Versicherungsbeiträge zur freiwilligen Krankenversicherung, da ich über meinen Minijob nicht krankenversichert bin und auch keinen Anspruch auf Sozialleistung habe. Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Sofern dieser positiv beschieden wird, von wem kann ich die gezahlten Beiträge zur freiw. KV zurückfordern bzw. muss ich mich überhaupt versichern lassen, wenn ich einen Antrag auf EU-Rente gestellt habe? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte/r MR,

die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung.

Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine

anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Hierfür

müssen - mit Ausnahme des Rentenanspruchs - alle geforderten Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR gegeben sein (zum Beispiel die erfüllte Vorversicherungszeit).

Erkennt der Rentenversicherungsträger den Rentenanspruch an und sind die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, besteht - in der Regel vom Rentenbeginn an - Versicherungspflicht in der KVdR. Die

Rentenantragstellermitgliedschaft wird dann durch die "echte" Mitgliedschaft als Rentner abgelöst.

Zur Erstattung evtl. zu viel gezahlter freiwilliger Beiträge, wenden Sie sich ggf. an Ihre Krankenkasse.

Als Rentenantragsteller ist bei der Bemessung der Beiträge die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rentenantragstellers zu berücksichtigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem „Merkblatt zur KVdR“, R0815 (insb. Ziff. 9, 10 und 12):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html

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1 Antworten

Abschlägeam 17.04.2023 | 11:33
Ja, auch mit einer EM-Rente müssen Sie sich krankenversichern bzw. sind Sie pflichtversichert (Status KVdR = Krankenversicherung der Rentner). Die Beiträge hierfür werden dann direkt von der Rente einbehalten. Sofern durch die Bewilligung einer EM-Rente dann Erstattungsansprüche der freiwillig gezahlten Beiträge zur KV bestehen, wenden Sie sich dann an Ihre zuständige Krankenkasse.
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