Hallo, Minijobber,
setzen Sie sich bitte wegen der Änderung mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Ferner können Sie auf der Internetseite weitere Informationen bzgl. des Wechsels von „Versicherungsfreiheit“ in den Status „Verzicht auf Versicherungsfreiheit“ (also Minijob mit Pflichtbeiträgen).
Zum Beispiel folgender Link:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/02_rentenversicherung_auf_antrag/node.html
Es gibt bestimmte Regularien, welche bei einem Wechsel eingehalten werden müssen. Grds. ist ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hat ein Minijobber in seinem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, beendet diesen und nimmt innerhalb von zwei Monaten erneut einen Minijob bei Ihnen – also demselben Arbeitgeber – auf, bleibt er rentenversicherungspflichtig und kann sich hiervon nicht befreien lassen.