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Experten-Antwort

Beitragsbefreiung widerrufen

von Minijobber30.08.2017 | 22:11
947 Ansichten
4 Antworten

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Neuer Minijob seit Mai. Habe auf Rentenbeiträge verzichtet. Kann man die Beitragsbefreiung rückgängig machen? Bin selbstständiger Taxifahrer und würde gerne eine Reha machen. Doch dazu muss man ja in die Rente einzahlen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Minijobber,

setzen Sie sich bitte wegen der Änderung mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Ferner können Sie auf der Internetseite weitere Informationen bzgl. des Wechsels von „Versicherungsfreiheit“ in den Status „Verzicht auf Versicherungsfreiheit“ (also Minijob mit Pflichtbeiträgen).

Zum Beispiel folgender Link:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/02_rentenversicherung_auf_antrag/node.html

Es gibt bestimmte Regularien, welche bei einem Wechsel eingehalten werden müssen. Grds. ist ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Hat ein Minijobber in seinem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, beendet diesen und nimmt innerhalb von zwei Monaten erneut einen Minijob bei Ihnen – also demselben Arbeitgeber – auf, bleibt er rentenversicherungspflichtig und kann sich hiervon nicht befreien lassen.

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3 Antworten

Fortitude oneam 30.08.2017 | 22:32
Hallo Minijobber, das Leben ist kein Wunschkonzert und Sie haben bereits auf Ihre Frage die passende Antwort gegeben. Keine Beiträge einbezahlt also auch keine Reha. Und bitte beim nächsten mal ein Hallo oder Guten Abend, und am Ende Mfg, oder Mit freundlichen Grüßen ect. Soviel Zeit und Anstand sollte man haben. Mfg
???am 31.08.2017 | 10:03
Eine Reha kann man auch über die Krankenversicherung machen. Stellen Sie halt dort einen entsprechenden Antrag.
Reutersam 31.08.2017 | 11:42
@ Experten Die von Ihnen zitierte Aussage der Minijobzentrale gilt m.E. für den Fall, dass eine geringfügige Beschäftigung vor dem 01.01.2013 aufgenommen wurde. Der Fragesteller gibt jedoch an, einen Minijob erst im Mai diesen Jahres begonnen zu haben und sich dabei von der Versicherungspflicht befreit zu haben. (Also kein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wie im alten Recht.) Diese Befreiung wirkt selbst bei einer Beschäftigungsunterbrechung fort. s. folgenden Link https://www.haufe.de/personal/entgelt/wirkung-der-befreiung-von-… Nachdem ein Minijob beendet wurde, tritt bei Neuaufnahme eines Minijobs grundsätzlich zunächst wieder Rentenversicherungspflicht ein. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der neue Minijob innerhalb von zwei Monaten bei demselben Arbeitgeber aufgenommen wird. In diesen Fällen wird (widerlegbar) vermutet, dass es sich immer noch um dieselbe Beschäftigung handelt, in der die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist. Für diesen Sachverhalt verliert die Befreiung nicht ihre Wirkung und muss auch nicht erneut erklärt werden.
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