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Experten-Antwort

Beitragsbemessungsgrenze, sind Zusatzbeiträge möglich

von HansW18.12.2019 | 08:52
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Hallo, ich habe zunächst die Forensuche bemüht (Beitragsbemessungsgrenze, Bemessungsgrenze, Zusatzbeitrag), leider ohne ein Ergebnis. Dahinter verbirgt sich aber der Grund meiner Anfrage. Wenn man in Altersteilzeit geht, hat man aus meiner Sicht folgende Einbußen bei der späteren Rente: - geringeres Einkommen während der ATZ-Phase, somit weniger Entgeltpunkte - der Grundgedanke von ATZ ist ja, vorgezogener Renteneintritt mit 63, dadurch wird ja die spätere Rente je früheren Renteneintrittsmonat reduziert. - desweiteren werden ja durch das frühere Ausscheiden aus dem Arbeitsleben weniger Entgeltpunkte erarbeitet Auf Grund dieser drei Negativpunkte entsteht die Frage: Ist es möglich über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus Zusatzbeiträge zu leisten, um mehr Entgeltpunkte zu erwirtschaften? LG Hans

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2019 | 12:02

Hallo HansW,

senf-dazu hat die möglichen Alternativen zur Aufstockung des Rentenbetrages genannt.

Eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wäre ebenfalls sinnvoll.

6 Antworten

Berateram 18.12.2019 | 09:49
Die Beitragsbemessungsgrenze ist genau dafür da, um Beitragszahlungen zu begrenzen. Ausnahmen sind da nicht vorgesehen. Warum auch?
Rentenschmiedam 18.12.2019 | 08:58
Hallo, kurz und bündig: Nein es geht nicht. Mit besten Grüßen
suchenwiam 18.12.2019 | 10:00
Mein Arbeitgeber hat in der ATZ die RV-Beiträge bis BBG aufgestockt. Zudem habe ich mit Vordruck V0210 Auskunft über freiwillige Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung (Abschlag) angefordert und erhalten. Nach Einzahlung der frw.Beiträge 2018 hat die DRV sie bestätigt, und das Finanzamt diese Bestätigung als steuermindernd anerkannt. Ging also.
senf-dazuam 18.12.2019 | 10:02
Während einer beitragspflichtigen Beschäftigung sind keine weiteren Beiträge (Pflicht jenseits der BBG oder freiwillig) möglich. Alternativen sind - Ausgleichszahlung für den Abschlag - nach Rentenbeginn bis zur Regelaltersgrenze (ggf. mit Teilrente) freiwillige Beiträge zahlen, um dadurch später die Rente zu erhöhen - wenn nach der ATZ keine weitere Anstellung möglich ist, als Selbstständiger mit Pflicht auf Antrag Beiträge zahlen - ... Vielleicht lassen Sie sich mal beraten, wie und auf welchen Wegen ihr gewünschtes Ziel erreicht werden kann.
HansWam 18.12.2019 | 13:35
Vielen Dank für Eurer Informationen.
W°lfgangam 18.12.2019 | 20:07
Hallo HansW, Ergänzend zu den Vorbeiträgen: der AG muss - unabhängig vom ausgezahlten ATZ-Entgelt - RV-Beiträge auf Basis des letzten Einkommens zahlen, und zwar 'gemittelt' 90 %. Die möglichen max. EP in dieser Zeit gehen daher nur um 10 % runter ...ist zu verschmerzen/max. 6,80 EUR/ATZ-Jahr weniger Rentenzuwachs, sofern die BBG erreicht wurde, sonst noch weniger. Wie von @suchenwi erwähnt, gibt es sogar ('große') Arbeitgeber, die die RV-Beiträge auf 100 % aufstocken. Interessant ist in dem Zusammenhang auch die von @suchenwi angesprochene Ausgleichszahlung, dann könnten Sie Ihren Rentenanspruch noch mal deutlich erhöhen ...mit allen Vorteilen/Risiken. Wurde vor ein paar Tagen hier thematisiert: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/justus.h… Gruß w.
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