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Experten-Antwort

Beitragsbescheinigung für freiwillige Beiträge

von Christian10.02.2023 | 18:10
535 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich habe freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten nach §207 SGB VI gezahlt. Die gemäß Bescheid für das Jahr der Einzahlung 2023 zu zahlende Rate habe ich am 02.01.2023 überwiesen. Gemäß Bescheid erhält man über den überwiesenen Betrag eine Beitragsbescheinigung. Wann wird diese Bescheinigung typischerweise versendet? Viele Grüße Christian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian,

die Bescheinigung wird Ihnen sicherlich im Laufe dieses Jahres zugesandt werden. Da Sie diese für die Steuererklärung 2023 benötigen, welche Sie in 2024 erledigen werden, ist das ausreichend. Sollten Sie die Bescheinigung wider Erwarten bis Ende des Jahres nicht vorliegen haben, sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

....am 10.02.2023 | 18:20
Eine ähnlich Frage mit Antwort Beitragsbescheinigung - Freiwillige Beiträge Ausbildungszeiten https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/beitrag…
Christianam 10.02.2023 | 18:35
Den Beitrag habe ich gelesen. Allerdings habe ich in meinem Bescheid stehen, dass ich eine Bescheinigung erhalte. Die Antwort auf die andere Frage passt also nicht. Ob ich eine Bescheinigung erhalte, ist also klar. Nur wann ich sie erhalte, ist die Frage.
Berndam 10.02.2023 | 21:38
Auf dem Bescheid dürfte oben rechts ein Sachbearbeiter stehen, das ist der einzige, der die Frage beantworten kann.
Ebenfallsam 11.02.2023 | 11:34
Hallo Christian, vor einiger Zeit habe ich ebenfalls für Schulzeiten nachgezahlt - auch immer gleich Anfang des Jahres und auch an die DRV Bund. Die Bescheinigung kann immer unaufgefordert, aber meist erst nach einigen Monaten (oft erst im vierten Quartal - die späteste, die ich erhalten habe ist auf den 17. Dezember datiert). Machen Sie sich also keine Gedanken ... gut Ding will Weile haben. ;-)
ThomasRam 11.02.2023 | 11:35
Kann erfahrungsgemäß weinige Wochen bis u.U. ein paar Monate dauern.
ThomasRam 13.02.2023 | 12:20
Da haben Sie schon Recht. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, das kann einen schon nervös machen, da man bis dahin weder irgendeine Reaktion oder Eingangsbestätigung noch eine verbindliche Berechnung der Restzahlung erhält, die man evtl. im Jahresverlauf noch einplanen will.
Christianam 14.02.2023 | 20:56
Danke für die Antworten! Ich werde abwarten, wann die Bescheinigung im Laufe des Jahres kommt. Meinen Vorredner verstehe ich gut. Es ist eine seltsame Erfahrung, einen nennenswerten Betrag zu überweisen und erst mal keine Reaktion zu erhalten.
ThomasRam 15.02.2023 | 09:49
Die DRV könnte durchaus eine 'allgemeine Eingangsbestätigung' schicken, sobald eine Einzahlung angekommen ist (sogar 100% automatisiert). Die genaue Berechnung dazu darf ja durchaus später kommen. In Zeiten, wo jede Bank/Versicherung/sonstwas solche 'allgemeinen' Eingangsbestätigungen verschickt, sobald sie eine Anfrage/Nachricht erhalten haben, wäre das auch bei Zahlungseingängen schon angebracht, vor allem, weil hier es um 'gigantische' Beträge geht, die vielleicht doch nicht da landen, wo sie sollen.
Königam 15.02.2023 | 10:59
Zitat von ThomasR anzeigenausblenden
Danke für die Antworten! Ich werde abwarten, wann die Bescheinigung im Laufe des Jahres kommt. Meinen Vorredner verstehe ich gut. Es ist eine seltsame Erfahrung, einen nennenswerten Betrag zu überweisen und erst mal keine Reaktion zu erhalten.
Die DRV könnte durchaus eine 'allgemeine Eingangsbestätigung' schicken, sobald eine Einzahlung angekommen ist (sogar 100% automatisiert). Die genaue Berechnung dazu darf ja durchaus später kommen. In Zeiten, wo jede Bank/Versicherung/sonstwas solche 'allgemeinen' Eingangsbestätigungen verschickt, sobald sie eine Anfrage/Nachricht erhalten haben, wäre das auch bei Zahlungseingängen schon angebracht, vor allem, weil hier es um 'gigantische' Beträge geht, die vielleicht doch nicht da landen, wo sie sollen.
Wird aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Zeitaufwand, Kosten für Papier) aber nicht gemacht. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht, muss doch hier nicht diskutiert werden.
DerKommentatoram 15.02.2023 | 11:10
Zitat von König anzeigenausblenden
Die DRV könnte durchaus eine 'allgemeine Eingangsbestätigung' schicken, sobald eine Einzahlung angekommen ist (sogar 100% automatisiert). Die genaue Berechnung dazu darf ja durchaus später kommen. In Zeiten, wo jede Bank/Versicherung/sonstwas solche 'allgemeinen' Eingangsbestätigungen verschickt, sobald sie eine Anfrage/Nachricht erhalten haben, wäre das auch bei Zahlungseingängen schon angebracht, vor allem, weil hier es um 'gigantische' Beträge geht, die vielleicht doch nicht da landen, wo sie sollen.
Wird aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (Zeitaufwand, Kosten für Papier) aber nicht gemacht. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht, muss doch hier nicht diskutiert werden.
Das auch nicht, in Zeiten von Digitalisierung unt Automatisierung. - 'tschuldigung, reine Meinungsäußerung. ;-)
Christianam 11.03.2024 | 09:36
Da ich sie die Beitragsbescheinigung bis Ende Februar 2024 nicht erhalten hatte, habe ich bei der DRV telefonisch nachgefragt. Die Bescheinigung war laut Auskunft der Mitarbeiterin im System stecken geblieben, konkret: Das Schreiben war bereits vor einiger Zeit erstellt, dann aber nicht versendet worden. Das hat sie nachgeholt. Seit Anfang März 2024 liegt mir die Bescheinigung nun vor. Die lange Wartezeit auf die Bescheinigung seit Anfang vergangenen Jahres habe ich für ein paar Recherchen genutzt, die ich hier teilen möchte. Vielleicht sind sie für andere interessant, die freiwillige Beiträge leisten. 1) Zum einen zur Frist, bis wann die Beitragsbescheinigung vorliegen muss. Gemäß §9 der Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV) ist eine Beitragsbescheinigung auszustellen bis Ende Februar über die für das vergangene Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Beispiel: Für Einzahlungen im Jahr 2023 muss die Bescheinigung bis Ende Februar 2024 vorliegen. 2) Man kann die Einzahlungen auch anhand der jährlichen Renteninformation nachvollziehen. Dort wird im Abschnitt "Rentenbeiträge und Entgeltpunkte" über die Höhe der von einem selbst und der vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge informiert. Man kann die letzte Renteninformation vor der freiwilligen Zahlung und die erste Renteninformation nach der freiwilligen Zahlung nebeneinanderlegen. Man bildet jeweils die Differenz zwischen der Höhe der von einem selbst geleisteten Beiträgen und den Arbeitgeberbeiträgen. Wenn sich diese Differenz um die Höhe der freiwilligen Zahlung verändert, dann kommt das einer Beitragsbescheinigung gleich. 3) Die Beitragsbescheinigung selbst enthält nur die Höhe der freiwillig geleisteten Beiträge. Der Zeitpunkt der Zahlung wird nicht bescheinigt und muss über eine Bescheinigung der Bank oder den Kontoauszug nachgewiesen werden, wann das Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung danach fragen sollte. Eine automatische Datenübermittlung von der Rentenversicherung ans Finanzamt findet laut Auskunft der DRV ebenfalls nicht statt. Man muss also selbst daran denken, das entsprechende Feld für freiwillige Beitragszahlungen in der Steuererklärung auszufüllen. 4) Die Beitragsbescheinigung enthält bei Fällen mit zugelassener Teilzahlung der freiwilligen Beiträge auch keine Information über die Mindest- und Höchstbeiträge, die im nächsten Jahr gelten. Diese Information wird erfahrungsgemäß gegen Ende des Jahres auf dieser Internetseite oder auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung als Nachricht über die Werte der Rentenversicherung im Folgejahr veröffentlicht. Viele Grüße Christian
Ralfam 21.04.2024 | 15:54
Hallo zusammen, ich leiste die Nachzahlung für Ausbildungszeiten über V0080 in Raten. Ich habe in 2023 einen Teil gezahlt und den Rest in 2024 und würde das auch weiterhin so machen wollen. Nun sind die 2023er Zahlungen vom Finanzamt nur mit Überweisungsnachweis und Antragsbescheid nicht anerkannt worden. Grundsätzlich wäre das doch so, dass der Zahlungszeitpunkt zählt, oder? Werden Teilzahlungsbescheinigungen (z.B. für das jeweilige Jahr) erstellt oder erst nach Abschluss? In den Rentenauskünften sind die Zahlungen auch per Differenzenbildung nicht sichtbar. Vielen Dank!
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