Hallo Christian,
die Bescheinigung wird Ihnen sicherlich im Laufe dieses Jahres zugesandt werden. Da Sie diese für die Steuererklärung 2023 benötigen, welche Sie in 2024 erledigen werden, ist das ausreichend. Sollten Sie die Bescheinigung wider Erwarten bis Ende des Jahres nicht vorliegen haben, sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung