Hallo Doktore,
dem Beitrag von Wolfgang gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen.
Nachdem Sie einem berufsständischen Versorgungswerk angehören und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für eine Rentenanspruch nicht erfüllt haben, können Sie sich jederzeit die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen.
Lassen Sie sich aber auf jeden Fall zuvor eine Probeberechnung von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erstellen, wie hoch ein möglicher Rentenanspruch (+ evtl. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung) bei Zahlung von zwei Jahren freiwilliger Beiträge wäre.
Bei einer Einzahlung von ca. 2000,- € an Mindestbeiträgen zur freiwilligen Versicherung und z.B. 80,- Euro monatlicher Rentenanspruch hätte sich die Einzahlung nach etwas mehr als 2 Jahren amortisiert.
Die Höhe der Rente ist natürlich davon abhängig, in welcher Höhe Beiträge gezahlt wurden und ob es sich beispielsweise um eine Ausbildung handelte. Die Probeberechnung ist leicht erstellt.
Bitte wenden Sie sich formlos an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Freiwillige Beiträge können aktuell zwischen 83,70 Euro/Monat bis zu 1283,40 Euro/Monat entrichtet werden. Mit höheren Einzahlungen könnten Sie auch einen höheren Rentenanspruch bewirken.
Informieren Sie sich aber auch bei Ihrer berufsständischen Versorgungskammer, ob und ggf. in welcher Höhe eine Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die dortige Versorgung erfolgt.