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Experten-Antwort

Beitragserstattung

von Doktore02.05.2020 | 12:26
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2 Antworten

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Ich bin 64 und möchte meine vor Jahrzehnzen gezahlten Rentenbeiträge für 3 Jahre auszahlen lassen, weil ich eine Altersrente von einem Berufsständigen Versorgungswerk erwarte. Geht das und falls ja ab wann? Oder sollte ( und könnte ich überhaupt) ich lieber freiwillige Beiträge zahlen, damit ich wenigstens eine Minirente bekomme und diese Beitäge nicht umsonst gezahlt wurden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doktore,

dem Beitrag von Wolfgang gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen.

Nachdem Sie einem berufsständischen Versorgungswerk angehören und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für eine Rentenanspruch nicht erfüllt haben, können Sie sich jederzeit die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen.

Lassen Sie sich aber auf jeden Fall zuvor eine Probeberechnung von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erstellen, wie hoch ein möglicher Rentenanspruch (+ evtl. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung) bei Zahlung von zwei Jahren freiwilliger Beiträge wäre.

Bei einer Einzahlung von ca. 2000,- € an Mindestbeiträgen zur freiwilligen Versicherung und z.B. 80,- Euro monatlicher Rentenanspruch hätte sich die Einzahlung nach etwas mehr als 2 Jahren amortisiert.

Die Höhe der Rente ist natürlich davon abhängig, in welcher Höhe Beiträge gezahlt wurden und ob es sich beispielsweise um eine Ausbildung handelte. Die Probeberechnung ist leicht erstellt.

Bitte wenden Sie sich formlos an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Freiwillige Beiträge können aktuell zwischen 83,70 Euro/Monat bis zu 1283,40 Euro/Monat entrichtet werden. Mit höheren Einzahlungen könnten Sie auch einen höheren Rentenanspruch bewirken.

Informieren Sie sich aber auch bei Ihrer berufsständischen Versorgungskammer, ob und ggf. in welcher Höhe eine Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die dortige Versorgung erfolgt.

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1 Antworten

W°lfgangam 02.05.2020 | 13:24
Hallo Doktore, Jahrgang 1956? ...Ihre Regelaltersgrenze wäre dann 65 + 10 Monate, dann die Regelaltersrente möglich, wenn 5 Jahre Beitragszeiten erreicht sind. Zeitlich dürften Sie es wohl noch schaffen, die fehlenden 2 Jahre durch freiwillige Beiträge aufzufüllen (für 2020 + 2021). Die Frist für die Beitragszahlung 2020 endet am 31.03.2021. Gefühlt würde ich sagen: ja die Einzahlung der freiwilligen Beiträge 'lohnt' sich, um die Regelaltersrente dann auf Dauer zu erhalten, statt einen kurzfristigen Einmalbetrag zu erhalten ...von dem Sie vielleicht rechnerisch ein paar Jahre profitieren würden, bis dann die Beitragseinzahlung mit Dauerrente zu Ihren Gunsten umkippt (5-10 Jahre ...nur so eine 'gefühlte' Spannweite). Bei genaueren Zahlen (SV-Verdienste, in welchen Jahren) könnte man das relativ schnell ermitteln, was Beitragserstattung bringt, und wann sich die Auffüllung durch freiwillige Beiträge (rd. 2000 € Einzahlung erforderlich) mit dann folgender Rente 'rechnet'. Bei privater Krankenversicherung gibt es auch noch einen kleinen Mini-Bonus als Beitragszuschuss von der DRV oben drauf. Insofern sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle informieren gehen, ggf. hier mit konkreten Zahlen nachfragen. Gruß w.
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