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Experten-Antwort

Beitragserstattung für Beamtenpensionäre im Angestelltenverhältnis

von M. Spies12.10.2026 | 09:00
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Beamter im Ruhestand mit Pensionszahlung wird als Angestellter eingestellt. RV-Beiträge werden eingehalten. Da eine Beitragserstattung während der aktiven Zeit grundsätzlich möglich ist, frage ich mich, ob auch die Beiträge aus der Beschäftigung während des Bezuges der Beamtenpension erstattet werden kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag M. Spies,

wie im Forum schon angesprochen, besteht für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, Versicherungsfreiheit. Da Sie offenbar eine Beamtenversorgung aus Altersgründen (und nicht wegen Dienstunfähigkeit) erhalten, gilt für Sie diese Versicherungsfreiheit. Ein Abzug von Rentenbeiträgen (Arbeitnehmeranteil) ist daher fehlerhaft und sollte über die Krankenkasse als Einzugsstelle berichtigt werden. Der Arbeitgeber ist trotzdem zur Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung verpflichtet, ohne dass Ihnen persönlich daraus ein Rentenanspruch entsteht.

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6 Antworten

Versicherungsfreiheitam 12.10.2026 | 09:12
Grds. dürften keine Beiträge einbehalten werden, da sie als Beamter im Ruhestand Versicherungsfrei nach §5 (4) SGB VI sind. Wenn ich richtig verstehe, haben Sie nach Eintritt in den Ruhestand eine Beschäftigung begonnen und dort wird ein Arbeitnehmeranteil einbehalten? Das sollte mMn falsch sein, solange Sie nicht auf die Versicherungsfreiheit explizit verzichtet haben. Auch wenn Sie als Beamter (noch nicht im Ruhestand) eine Beschäftigung aufnehmen sind sie in der Regelversicherungsfrei, wie zuvor erwähnt. Ansonsten sollten Sie als Beamter rentenrechtliche Zeiten unter 5 Jahren also der allg. Wartezeit haben, gibt es auch im Pensionsalter die Möglichkeit eine Beitragserstattung zu beantragen. Aber nur solange sie die 2 Jahresfrist von der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung einhalten, also 24 Monate ohne weiter Beitragszahlungen. Eine Befreiung von der Versicherungsfreiheit erstreckt sich auf die Beschäftigung und kann meines Wissens nach auch nicht widerrufen werden, das sollten Sie aber ggf. mit ihrem Arbeitgeber und mit der zuständigen RV klären, ob tatsächlich Arbeitnehmer-Beiträge einbehalten werden.
Erstattungam 12.10.2026 | 10:11
Sie sind als Beamter versicherungsfrei, damit ist die Einbehaltung von Beiträgen zur Rentenversicherung falsch und diese Beiträge können Sie sich erstatten lassen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Halloam 12.10.2026 | 10:25
Hast Du schon die Regelaltersgrenze erreicht. Wenn nicht ist das nichts mit Versicherungsfrei und Erstattung. file:///C:/Users/Hallo/Downloads/05_vf_und_befreiung_von_vp-1.pdf S 75 Bei DU
Bitte keine falschen Auskünfte geben.am 12.10.2026 | 10:35
Bei Beamten schon. Das hat nichts mit dem Bezug der Regelaltersgrenze zu tun, sondern mit Versicherungsfreiheit nach §5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI und damit dem Bezug einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
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