Guten Tag M. Spies,
wie im Forum schon angesprochen, besteht für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, Versicherungsfreiheit. Da Sie offenbar eine Beamtenversorgung aus Altersgründen (und nicht wegen Dienstunfähigkeit) erhalten, gilt für Sie diese Versicherungsfreiheit. Ein Abzug von Rentenbeiträgen (Arbeitnehmeranteil) ist daher fehlerhaft und sollte über die Krankenkasse als Einzugsstelle berichtigt werden. Der Arbeitgeber ist trotzdem zur Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung verpflichtet, ohne dass Ihnen persönlich daraus ein Rentenanspruch entsteht.