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Beitragserstattung Rückkehr nach Türkei

von Kemal03.10.2022 | 13:35
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10 Antworten

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Hallo, ich bin 47 Jahre alt, habe seit meinem 20. Lebensjahr gearbeitet und bis letztes Jahr immer Rentenbeiträge eingezahlt. Aktuell arbeitslos, beziehe auch keine Sozialhilfe oder sonstiges und bin ich seit 5 Monaten bereits in der Türkei. Nun möchte ich dauerhaft in die Türkei zurückkehren und meinen Beitrag auszahlen lassen. Wie sollte mit diesem Antrag starten? Ist diese Prozedur aus der Türkei aus machbar? Sind, die beitrage (meine Anteile) die ausgezahlt werden nochmal netto oder brutto?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

auch wenn falsche Auskünfte erteilt werden, sind Beleidigungen nicht gerechtfertigt. Deswegen musste ich löschen und in Beiträge eingreifen. Ich bitte um Verständnis und um die Rückkehr zur Sachlichkeit.

Ihr Admin

9 Antworten

KSCam 03.10.2022 | 13:40
Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Ald Deutscher gibt es keine Erstattung, als Türke schon. Frühestens 2 Jahre nach dem letzten Beitrag in D; den Antrag können Sie auch aus der Türkei stellen. Sie bekommen die eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge zurück, ob Sie dann in TR dafür Steuern zahlen müssen klären Sie mit dem dortigen Finanzamt.
Kemalam 03.10.2022 | 14:00
Ich bin türkischer Staatsbürger, habe es vergessen zu erwähnen. Stimmt. Sorry. 1994 bis Ende 12/2020 habe ich durchgehend gearbeitet und eingezahlt. 01/2021 wurde ich arbeitslos, habe 9 Monate Arbeitslosengeld 1 erhalten bis 12/2021. Auf ARGE II habe ich verzichtet und keinen Antrag gestellt. Das würde bei meinem Fall bedeuten, dass ich zuletzt Beiträge 12/2021 (mittels Arbeitsamt) eingezahlt hätte und ab 01/2022 nun 24 Monate erstmal nicht Beitragspflicht erstmal abwarten muss. Also Antrag ab 01/02/....2024 stellen sollte. Verstehe ich das richtig?
Berndam 03.10.2022 | 15:14
Da Sie grundsätzlich bereits Anspruch auf eine deutsche Rente haben (Ihnen fehlt nur noch das entsprechende Alter) ist keine Erstattung von Beiträgen möglich.
Makroam 03.10.2022 | 16:58
Da Sie grundsätzlich bereits Anspruch auf eine deutsche Rente haben (Ihnen fehlt nur noch das entsprechende Alter) ist keine Erstattung von Beiträgen möglich.
Gruß w.
Cheffe, Du läufst zur Höchstform auf. Und für den Fragesteller: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Aloisam 03.10.2022 | 17:14
Da Sie grundsätzlich bereits Anspruch auf eine deutsche Rente haben (Ihnen fehlt nur noch das entsprechende Alter) ist keine Erstattung von Beiträgen möglich.
Fällt mit nur ein Kommentar ein: XXXXGelöschtXXX! ...UND halten SIE sich vom Rentenrecht ganz weit fern/sehr weit südlich des Bosporus -> Antarktis wäre eine Cool-Down für Sie und langsam auftauende Erkenntnisse zur Ausgangsfrage! Gruß w.
Aber sollte man sich vorher nicht doch einmal beraten lassen, Höhe der Rente vs. Nur selbst gezahlte Beiträge zurück? Die Rente würde doch auch lebenslang in die Türkei gezahlt, oder täusche ich mich da? So eine Rückerstattung ist vielleicht eher aufgebraucht als wie ein Rentenbezug.
KSCam 03.10.2022 | 18:51
@Bernd, bitte halten Sie den Mund wenn Sie keine Ahnung haben! @Alois, das muss der Kunde eben abwären was Ihm lieber ist - Anfang 2024 die AN Beiträge (siehe Rückseite der letzten Renteninformation) oder halt in 16-20 Jahren eine deutsche Altersrente (mittlerer Betrag auf der Vorderseite der Renteninformation. Da gibt es - wie so oft - keine klares "richtig" oder "falsch". Zumal es in manchen Fällen (so berichten Türken) güstige Möglichkeiten gibt das Geld (oder Teile davon) in die türkische RV einzuzahlen.
Kemalam 03.10.2022 | 20:25
@Bernd Nichts für ungut, ich habe Anspruch auf Beitragserstattung @marko danke für den Link, habe es heruntergeladen @Alois ja, ihre Frage ist berechtigt, aktuell bin ich am Abwägen, keine leichte Entscheidung. @KSC ja in der Tat gibt es diese Möglichkeit, ob es sich lohnt, muss man genauer betrachten
@Berndam 03.10.2022 | 21:17
Mit dieser falschen Antwort hast Du Dich selbst übertroffen und für dies Forum endgültig als untauglich erwiesen. Warum machst Du nur den Mund auf, ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Peinlich und zum Fremdschämen.
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