Liebe User,
auch wenn falsche Auskünfte erteilt werden, sind Beleidigungen nicht gerechtfertigt. Deswegen musste ich löschen und in Beiträge eingreifen. Ich bitte um Verständnis und um die Rückkehr zur Sachlichkeit.
Ihr Admin
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Liebe User,
auch wenn falsche Auskünfte erteilt werden, sind Beleidigungen nicht gerechtfertigt. Deswegen musste ich löschen und in Beiträge eingreifen. Ich bitte um Verständnis und um die Rückkehr zur Sachlichkeit.
Ihr Admin
Cheffe, Du läufst zur Höchstform auf. Und für den Fragesteller: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…Da Sie grundsätzlich bereits Anspruch auf eine deutsche Rente haben (Ihnen fehlt nur noch das entsprechende Alter) ist keine Erstattung von Beiträgen möglich.Gruß w.
Aber sollte man sich vorher nicht doch einmal beraten lassen, Höhe der Rente vs. Nur selbst gezahlte Beiträge zurück? Die Rente würde doch auch lebenslang in die Türkei gezahlt, oder täusche ich mich da? So eine Rückerstattung ist vielleicht eher aufgebraucht als wie ein Rentenbezug.Da Sie grundsätzlich bereits Anspruch auf eine deutsche Rente haben (Ihnen fehlt nur noch das entsprechende Alter) ist keine Erstattung von Beiträgen möglich.Fällt mit nur ein Kommentar ein: XXXXGelöschtXXX! ...UND halten SIE sich vom Rentenrecht ganz weit fern/sehr weit südlich des Bosporus -> Antarktis wäre eine Cool-Down für Sie und langsam auftauende Erkenntnisse zur Ausgangsfrage! Gruß w.
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