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Experten-Antwort

Beitragserstattung VBL Ost

von Vlad14.04.2021 | 13:38
854 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe soeben eine Beitragserstattung gestellt, wobei mir mitgeteilt wurde, dass diese im Tarifgebit VBL Ost nicht möglich ist. Was ist die rechtliche Grundlage dafür? Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und dadurch sehr von Nachteil, wenn man nicht langfristig im öffentlichen Dienst verbleibt. Da muss es doch die Möglichkeit geben seine Beiträge bei Ausscheiden zurückzuerhalten, wenn man nicht die 60 Beitragsmonate erreicht hat! Wieso geht das bei VBL West aber nicht Ost? Wieso gibt es überhaupt diese 2 Tarifgebiete? Ist dies eine nicht sehr veraltete Regelung/Ansicht? Gibt es aktuell Bestrebungen diese Differenzierung zu beenden bzw. eine einheitliche Regelung für die VBL Versicherung einzuführen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2021 | 14:24

Hallo Vlad,

zu Beitragserstattungen bei der VBL können wir in diesem Forum leider keine Auskünfte geben.

Bitte wenden Sie sich daher an die VBL. Diese kann Ihnen auch die Rechtsgrundlagen mitteilen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

VBLam 14.04.2021 | 13:57
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Fragen zu VBL-Leistungen sind an die VBL zu richten.
W°lfgangam 14.04.2021 | 15:41
Hallo Vlad, Antwort finden Sie in diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rueckza… sowie auch konkret im Ablehnungsbescheid der VBL. Daneben auch in diesem schnell 'gesuchten/gefunden' Link auf der VBL-Seite selbst: https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/vblklassik… Gruß w.
Wow am 14.04.2021 | 17:51
In der Zeit in der Sie diesen Beitrag auch noch falsch in ein Rentenforum gepostet haben hätten Sie die Infos doch selbst suchen können! Dann wüssten Sie, das eine Beitragserstattung nicht möglich ist, da VBL Ost ein völlig anderes System ist als VBl West. Demgegenüber haben Sie aber auch sofort Anspruch auf Leistungen aus der VBL Ost.
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