Den Beiträgen von no name und Tom kann zugestimmt werden. Abschlagsfrei können Sie mit 65 in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen, wenn die Wartezeit von 45-Jahren erfüllt ist.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich.
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:
1. Pflichtbeiträge
- aus Beschäftigung
- aus Selbständigkeit
- wegen Pflege
- wegen Kindererziehung
- wegen Wehrdienst
- aus Sozialleistungsbezug (außer Arbeitslosigkeit)
2. Wartezeitmonate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
3. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und wegen Pflege
4. Ersatzzeiten.
Nicht zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:
1. Pflichtbeiträge wegen des Bezuges
- von Arbeitslosenhilfe
- von Arbeitslosengeld
- von Arbeitslosengeld II
2. Zeiten aus Versorgungsausgleich und Rentensplitting
3. freiwillige Beiträge
4. Anrechnungszeiten.