Allgemein wird als Beitragsrendite die Differenz zwischen gezahlten Beiträgen (und ggf. weiteren notwendigen Aufwendungen) und der erzielten Summe verstanden. Bei der Verrentungsrendite wird die Differenz zwischen Anfangskapital und erhaltenen Rentenzahlungen betrachtet.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird tatsächlich zwar im Umlageverfahren finanziert, finanzmathematisch kann die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung als eine Finanzinvestition angesehen werden: Man zahlt Beiträge ein und erhält dafür einen
Rechtsanspruch auf künftige Auszahlungen, deren genaue Höhe aber vorab nicht
festgelegt ist. Ein anerkanntes Verfahren zur Beurteilung der Rentabilität einer solchen
Investition ist die Ermittlung der "internen Rendite". Dabei wird die Summe der
Einzahlungen für diese Investition der Summe der zu erwartenden Auszahlungen
gegenüber gestellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass einerseits die in der
Vergangenheit getätigten Einzahlungen bis zum Auszahlungsbeginn "auf"gezinst und
andererseits die erst in Zukunft zu zahlenden Renten auf den gleichen Zeitpunkt
"ab"gezinst werden müssen. Als "interne Rendite" wird dann jener Zinssatz bezeichnet,
bei dessen Verwendung die Summe der eingezahlten und bis zum Rentenbeginn aufgezinsten Beiträge genau der Summe der auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns
abgezinsten Rentenzahlungen entspricht.