Hallo Phil,
wenn Sie 60 Monate Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben (ein Kalendermonat, der nur teilweise mit Beiträgen belegt ist (z B. Ihre 26 Tage) gilt als voller Kalendermonat mit Beitragszahlung), haben Sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze (in Ihrem Fall vermutlich mit 67 Jahren) einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten Beitragsanteile ist damit nicht möglich.
Eine Kapitalisierung der gesetzlichen Renten ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Die zustehende Rente kann tatsächlich nur monatlich gezahlt werden.
Sie können aber von der Möglichkeit der freiwilligen Rentenversicherung Gebrauch machen und selber weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um den Rentenbetrag zu erhöhen. Die Rentenbeträge, die sich aus diesen freiwilligen Beitragsanteilen ergeben, führen nicht zur Anrechnung auf Ihre Ruhegehalt. Ausserdem können Sie freiwillige Beiträge grundsätzlich nach § 10 EStG als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Unter Umständen können Sie damit auch einen früheren Rentenbeginn herbeiführen. Nähere Informationen erhalten Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800