Hallo udogeorg,
nein, mit der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung ist keine Garantie verbunden, eine bestimmte Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Auch verpflichtet Sie diese Beitragszahlung nicht dazu die bei Zahlung der Beiträge beabsichtigte Altersrente auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu müssen. Dennoch wird der sich aus der Beitragszahlung ergebende Zuschlag uneingeschränkt in der zukünftig zu bewilligenden Altersrente berücksichtigt.
Ungeachtet dessen erscheint es mir gegenwärtig allerdings relativ unwahrscheinlich, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kurzfristig wieder abgeschafft wird. Ein solcher Schritt erfordert gewöhnlich eine längere politische Diskussion/Vorlaufzeit und würde ggf. auch von entsprechenden Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen begleitet werden.