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Experten-Antwort

Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung

von udogeorg20.01.2023 | 11:11
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige mit 63 in den Ruhestand zu gehen und möchte die 14,4% Rentenminderung mit einer Einmalzahlung auszugleichen. Meine Frage wäre: Was passiert, wenn in de Zwischenzeit auf politischer Ebene beschlossen wird, die Rente mit 63 abzuschaffen? Gibt mir die Einmalzahlung zum Ausgleich der Rentenminderung eine Garantie das ich auch tatsächlich mit 63 in Rente gehen kann? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo udogeorg,

nein, mit der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung ist keine Garantie verbunden, eine bestimmte Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Auch verpflichtet Sie diese Beitragszahlung nicht dazu die bei Zahlung der Beiträge beabsichtigte Altersrente auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu müssen. Dennoch wird der sich aus der Beitragszahlung ergebende Zuschlag uneingeschränkt in der zukünftig zu bewilligenden Altersrente berücksichtigt.

Ungeachtet dessen erscheint es mir gegenwärtig allerdings relativ unwahrscheinlich, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kurzfristig wieder abgeschafft wird. Ein solcher Schritt erfordert gewöhnlich eine längere politische Diskussion/Vorlaufzeit und würde ggf. auch von entsprechenden Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen begleitet werden.

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4 Antworten

ThomasRam 20.01.2023 | 13:20
Es handelt sich wohl um 'langjährig Versicherte' ohne 'besonders'. Dürfte aber dieselbe Argumentation bleiben. "Einmalzahlung zum Ausgleich der Rentenminderung" sagt doch eigentlich schon alles. Es geht nur um den finanziellen Ausgleich des Abschlags für die vorzeitige Altersrente (in Rentenpunkten).
Wort zum Freitagam 20.01.2023 | 13:43
Man sollte bedenken, dass das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.04.2007 (BGBl. I S. 554), in Kraft getreten am 01.01.2008 erstmalig zum Jahr 2012 Auswirkungen entfaltet hat und erst 2031 vollumfänglich wirkt. Es mag sein, dass der Leidensdruck mittlerweile größer ist, aber je gravierender die Auswirkungen eines Gesetzes sind, desto stärker müssen Aspekte des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden, womit sich auch ein gewisser zeitlicher Vorlauf ergibt. Das scheint aber vielen Leuten, insbesondere denen, die kein Mikrofon vermeiden können, nicht ganz klar zu sein. Bei allen Diskussionen: Man sollte sich nicht sofort ins Jagdhorn boxen lassen.
Schadeam 20.01.2023 | 13:56
Wenn das dann tatsächlich passieren sollte, fragen Sie diejenigen, die dieses neue Gesetz dann (irgendwann) beschließen. Spekulationen über solche ungelegten Eier bringen doch keinen weiter. Wer diese Ausgleichszahlung leistet, erhöht damit seine Rente und zwar egal wann die beginnt - und wenn das erst mit 70 sein sollte ist halt die Rente mit 70 höher als sie es ohne die Zahlung wäre.
W°lfgangam 20.01.2023 | 17:54
Hallo udogeorg, hmm ...dann sterben Sie rechtzeitig vor Rentenbeginn/bestenfalls gleich nach Einzahlung, und die Frage hat sich erledigt, wo Ihre 'zukauften' EP noch Wirkung haben könnten ;-) SIE machen eine 'Wette'/Einzahlung, auf Ihre Lebenserwartung mit dem aktuellen Angebot der Politik/Gesetzgeber ...in vielleicht schon +- 15 Jahre ab Auszahlung wieder 'safe' zu sein ...und, eine etwaige Witwe könnte auch noch was von Ihrem Einzahlungskuchen abbekommen. Sprechen wir zu dem Zeitpunkt nochmal drüber, wann Ihre dann zu erwartende Rente mit entsprechenden /gesetzlich/politisch Vorgaben tatsächlich beginnt /was aus Ihrer Einzahlung bis dahin geworden ist *g Gruß w. PS: Sie können nur eine aktuelle Prognose erwarten und danach handeln ...ein Zertifikat für die Zukunft gibt es weder hier, noch von Anderen ...
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