Hallo,
die Fakten haben Sie bereits im Widerspuchsverfahren überprüfen lassen. Da auch im Widerspruchsverfahren genauestens gearbeitet wird und eine nochmalige Überprüfung aller rechtserheblichen Fakten stattfindet, kann ich mir nicht vorstellen, das eine falsche Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wurde. Sollten Ihre Zweifel nicht ausgeräumt worden sein, dann besuchen Sie Ihren Rentenversicherungsträger, eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder eine Servicestelle für Rehabilitation und lassen sich die Bescheide im Detail erklären. Bringen Sie Ihre Unterlagen über die letzte das Berufsleben prägende Beschäftigung zu diesem Gespräch mit.
Mit freundlichem Gruß