Eine Vollrente kommt nur in Betracht, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht überschritten wird. Für Teilrenten gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen, die jedoch im Einzelfall zu bestimmen sind. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an eine Berutungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.