Hallo Ralf,
bestimmte Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten werden grundsätzlich auch bei der Berechnung des Übergangsgeldes berücksichtigt (der sogenannte Hinzurechnungsbetrag).
Die Berechnungsgrundlage muss nicht zwingend 80 % des Brutto sein. Das ist immer vom Einzelfall abhängig, sodass wir hier keine Aussage zu Ihrem Fall treffen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung