Hallo Marco,
bei der Abrechnung von Erstattungsansprüchen werden volle Monate immer mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen berücksichtigt.
In Ihrem Fall für Februar 11 von 28 Tagen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Marco,
bei der Abrechnung von Erstattungsansprüchen werden volle Monate immer mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen berücksichtigt.
In Ihrem Fall für Februar 11 von 28 Tagen.
Er hatte doch was zu sagen!:-)Nur wenn der Februar 30 Tage hat.Wenn Sie nichts zu sagen haben, behalten Sie das lieber für sich
Ich wollte Dich nicht im Regen stehen lassen.Nur wenn der Februar 30 Tage hat.Wenn Sie nichts zu sagen haben, behalten Sie das lieber für sich
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.