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Experten-Antwort

Berechnung EM Rente zwei Staaten

von Rentner195631.05.2015 | 07:43
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2 Antworten

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Guten Tag, folgende Frage kann vielleicht jemand beantworten. Ich habe die ersten 20 Jahre meines Arbeitsleben in Deutschland gearbeitet. Die zweiten 20 Jahre meines Arbeitsleben war ich in der Schweiz tätig. Die letzten 3 Jahre des Arbeitsleben habe ich ALG 1 18 Monate und dann 78 Wochen Krankengeld und zuletzt 2 Monate ALG 1 Nahtlosigkeit bekommen. Jetzt bekomme ich eine ganze EM Rente. Nach welchen Gesichtspunkten wurde meine EM Rente in Deutschland berechnet und wie wurde die Berechnung bis zum 60 Lebensjahr vorgenommen. Ich bin Jahrgang 1956. Welches Einkommen wird hier als Grundlage genommen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Mitgliedstaaten der EU, des EWR und die Schweiz berechnen jeweils einen eigenständigen Rentenanspruch aus den in ihren Sozialversicherungssystemen zurückgelegten Versicherungszeiten.

Somit erfolgt bei der Berechnung der deutschen Rente wegen Erwerbsminderung keine "Entschädigung" der schweizerischen Versicherungszeiten, sondern lediglich die Vermeidung einer Schlechterstellung aufgrund der zurückgelegten zwischenzeitlichen Tätigkeit in der Schweiz.

Da die Berechnung der autonomen (innerstaatlichen) und anteiligen (zwischenstaatlichen) Leistung jedoch ein sehr komplexer Themenbereich ist, möchten wir Sie auf unsere Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" hinweisen und dort ganz konkret auf die Ausführungen zur Rentenberechnung nach dem Europarecht.

Die Broschüre können Sie unter dem folgenden Link aufrufen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=17

Die Rente in Deutschland ist eine beitragsbezogene Leistung. Entscheidend für die Höhe der Rente sind die erzielten Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte errechnen sich grundsätzlich aus dem versicherten Arbeitsentgelt. Bei der Rentenberechnung wird dieses Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunkt des entsprechenden Jahres bezeichnet.

Damit ergibt sich genau ein Entgeltpunkt, wenn das persönliche Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer entspricht. Liegt Ihr Entgelt höher, so erhalten Sie einen höheren Entgeltpunktwert. Liegt er allerdings darunter, so erhalten Sie weniger als einen Entgeltpunkt. Diese Berechnung wird Jahr für Jahr durchgeführt. Am Ende des Arbeitslebens können dann die Gesamt-Entgeltpunkte festgestellt werden (vgl. hierzu die Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid).

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1 Antworten

W*lfgangam 31.05.2015 | 09:25
Hallo Rentner, Anlagen 3, 4 und 6 im Rentenbescheid ...schön den Einleitungstext dazu lesen, da steht alles zu den Berechnungsgrundlagen drin. Gruß w. ...für die Hochrechnung bis 60 wird der so genannte Gesamtleistungswert (vereinfacht: Durchschnittswert aller D-Zeiten) bis Eintritt der EM zugrunde gelegt (Anlage 4, der bessere beider ermittelten Werte zählt).
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